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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 22:35
SLB SLB ist offline
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Registriert seit: 14.12.2008
Beiträge: 8
Standard Sammelklage sinnvoll ?


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Nehmen wir mal folgendes Szenarium an:

Es gibt A, B, C, D, E, und auch F.

A, B, C, D und E werden seit Jahren im www durch F persönlich angegriffen, beleidigt und diffamiert. Dabei geht es u.a. auch um Internetbetrug usw... zu Ungunsten einer sozialen Einrichtung, um Nötigung, Verletzung des Urheberrechts und weitere Dinge.

Nehmen wir mal an, A, B, C, D und E haben bereits erfolglos Anzeigen erstattet und die Staatsanwaltschaft stellten diese Verfahren ein, da F in der CH lebt und ein Aufwand für eine erfolgreiche Klage zu gross wäre für ein einzelnes Verfahren. Es wurde mehrmals zwar eine Schuld festgestellt und dieses durch die Staatswalt bestätigt, aber es war wohl für eine einzelne Strafverfolgung unausreichend.

Wie würde es sein, wenn A, B, C, D und E eine Sammelklage einreichen, um endlich eine Strafverfolgung zu erreichen ? Ist dieses überhaupt machbar ?

Danke, für Infos zum Thema

Geändert von SLB (15.12.2008 um 22:43 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 23:10
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Sammelklage möglich ?

Soviel ich weiß gibt es in D keine Sammelklage. ich würde es auch etwas seltsam finden, wenn zwar eine Straftat bestünde, die aber unrelevant ist, weil die Leute einzeln betroffen sind. Hier müssen irgendwelche anderen Gründe vorliegen.
Ich nehme mal an, hier geht es eher um die Strafverfolgung wegen dem Ausland (Strafrecht soll die Gesellschaft schützen - und damit primär die eigenenh Staatsbürger)
Wie wäre es wenn A, B, C, D und E mal versuchen, den Täter auf der Grundlage des in seinem Heimatlandes geltenden Rechtes dort zu belangen (wenn sich alle zusammentun, dürfte auch das Geld für einen dortigen Anwalt zusammenkommen)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 23:27
SLB SLB ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2008
Beiträge: 8
Standard AW: Sammelklage möglich ?

Gegeben könnte sein:

A, B, C.... leben in D.

F selbst lebt in der CH - erstes Problem, oder irren A, B, C............:shock:

Für eine Verfolgung in der CH erfordert es Wesentlichkeiten, die einer Strafverfolgung in der CH erfordern , könnte die Staatsanwaltschalt meinen, oder ?

Liegt kein öffentliches Interesse vor, .............
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  #4 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 23:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Sammelklage möglich ?

Zitat:
Liegt kein öffentliches Interesse vor, .............
Genau das meine ich, weswegen in D eventuell nichts unternommen wird. Hat aber nichts damit zu tun, dass keine Straftat vorliegen würde (wenn F aus D wäre).

Deswegen der Tipp, das Strafverfahren in CH anzustreben (wenn möglich) - denn die dürften ein öffentliches Interesse haben. Allerdings müsste man dann eben erst schauen, ob das Verhalten in CH auch wirklich strafbar ist (das Recht ist zwar ähnlich - aber nicht gleich) und dort eben ein Interesse vorliegt.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 23:41
SLB SLB ist offline
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Registriert seit: 14.12.2008
Beiträge: 8
Standard AW: Sammelklage möglich ?

..............und wer ist zuständig, wenn F einen Pass von D hat und in der CH wohnt ?

Hat sich durch "Schengen" etwas geändert ?

Danke für Deine Antwort !
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