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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2005, 14:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard soll Domain frei geben


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Hallo,

habe gerade eben eine fast schon witzige E-Mail von einem Rechtsanwalt bekommen.

Habe circa ein Jahr lang ehrenamtlich die Website eines Vereins betreut und auch alle Kosten getragen.

Die Domain war bei der Denic allerdings auf einen Bekannten eingetragen, da dieser schon ein Paket bei einem Hostinganbieter besaß und die Erweiterung des Pakets um eine Domain günstiger war.

Die Domain trägt die Form www."Abkürzung des Vereins"-"Ort".de also bspw. www.ebc-hinterhausen.de (will den echten Domainnamen nicht nennen).

In dem Verein gab es einen Vorstandswechsel. Der alte Vorstandsvoritzende will das aber nicht akzeptieren und klagt jetzt.

Ich wurde also per E-Mail von seinem Anwalt angeschrieben dass diese Domain auf mich bei der Denic registriert sei und ich sie umgehend freigeben müsse. Nun ist sie ja erstens nicht auf mich eingetragen und zweitens muß er mir erstmal seinen Anspruch belegen.

Aber wie sieht das nun aus, wenn mein Bekannter deswegen Post bekommt? Hätte der Verein mit dem Namen "EBF Ein beliebiger Club Hinterhausen e.V." Anspruch auf die Domain www.ebf-hinterhausen.de ??

Vielen Dank
Tschau
Zonk
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  #2 (permalink)  
Alt 08.05.2005, 14:24
Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2004
Beiträge: 51
Standard

Leider Gottes: Ja, der Verein (vertreten durch den Vorsitzenden) kann sein Namensrecht geltend machen. Allerdings sollte er das gegenüber dem (eingetragenen) Domaininhaber tun...
Und bei der Gelegenheit würde ich den Anwalt mal auf den korrekten Sachverhalt (wer bei der Denic eingetragen ist) aufmerksam machen - den Spaß solltest du dir gönnen. Im gleichen Aufwasch sollte dein Bekannter sich auf die Herausgabe der Domain einstellen.

Zitat:
In dem Verein gab es einen Vorstandswechsel. Der alte Vorstandsvoritzende will das aber nicht akzeptieren und klagt jetzt.
Wie jetzt? Der alte Vorsitzende klagt gegen den Vorstandswechsel oder gegen dich als ehrenamtlichen Webmaster?
Jedenfalls kann nur der gemäß Satzung im Vereinsregister eingetragene Vertreter irgendwelche Namensrechte geltend machen. Mal abgesehen von diesen internen Querelen glaube ich nicht, dass der Verein neben der Herausgabe des Domainnamens auch die Herausgabe der dort hinterlegten Inhalte fordern kann - anders gesagt: wenn deine ehrenamtliche Tätigkeit vom Verien nicht mehr gewünscht wird, kannst du die Inhalte komplett löschen, ggf. aus dem Verein austreten und eine leere Domain mit Nutzungsrechten überlassen. Die bisher von dir getragenen Kosten mußt du dann unter "Erfahrungen" abhaken.
__________________
Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen
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  #3 (permalink)  
Alt 21.07.2005, 07:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Louis2203 I completely think just like you.
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