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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich habe eine Frage zum Urheberrecht bei Veröffentlichungen im Internet (Unterrichtsmaterialen). Ich habe die entsprechenden Gesetze gelesen, aber ich finde sie etwas schwammig, vielleicht habe ich auch nicht das Richtige gefunden. Für den Fall, das man eine Website aufbauen will, um Unterrichtsmaterialen anzubieten: - Wenn man einen selbstverfassten Text mit historischen Quellen für Schüler ergänzen will, beispielsweise Zeitungsartikel von 1944. Muss man bei diesem Fall die Nutzungsrechte einholen, oder ist eine solche Quelle Allgemeingut? Ist es hierbei egal, ob man den Artikeltext abtippt, oder ob man ihn eingescannt anbietet? - Insgesamt ist das Thema Zitate auch interessant. In wissenschaftlichen Texten darf man Zitate aus Büchern bringen, auch bei Veröffentlichungen im Internet. Zählen dieselben Regeln auch für Unterrichtsmaterialen? - Gibt es eine Begrenzung, wie lang ein Zitat sein darf? Kann man nur ein bis zwei Sätze zitieren, oder kann man auch einen ganzen Absatz aus einem Buch zitieren? - Für den Fall, dass andere Lehrer ihre selbst erstellten Materialen auch auf dieser Website veröffentlichen wollen (ebenfalls mit Quellen für die ggf. Nutzungsrechte eingeholt werden müssten). Wer ist dann rechtlich verantwortlich, falls es Probleme gibt? Derjenige, der die Website unterhält, oder derjenige der die Materialen verfasst/zusammengetragen/zur Veröffentlichung angeboten hat? Über Antworten würde ich mich freuen Viele Grüße Marc |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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