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  #1 (permalink)  
Alt 18.12.2008, 23:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.12.2008
Beiträge: 2
Standard Urheberrecht Quellen und Zitate für den Unterricht


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Hallo,

ich habe eine Frage zum Urheberrecht bei Veröffentlichungen im Internet (Unterrichtsmaterialen). Ich habe die entsprechenden Gesetze gelesen, aber ich finde sie etwas schwammig, vielleicht habe ich auch nicht das Richtige gefunden.

Für den Fall, das man eine Website aufbauen will, um Unterrichtsmaterialen anzubieten:
- Wenn man einen selbstverfassten Text mit historischen Quellen für Schüler ergänzen will, beispielsweise Zeitungsartikel von 1944. Muss man bei diesem Fall die Nutzungsrechte einholen, oder ist eine solche Quelle Allgemeingut? Ist es hierbei egal, ob man den Artikeltext abtippt, oder ob man ihn eingescannt anbietet?
- Insgesamt ist das Thema Zitate auch interessant. In wissenschaftlichen Texten darf man Zitate aus Büchern bringen, auch bei Veröffentlichungen im Internet. Zählen dieselben Regeln auch für Unterrichtsmaterialen?
- Gibt es eine Begrenzung, wie lang ein Zitat sein darf? Kann man nur ein bis zwei Sätze zitieren, oder kann man auch einen ganzen Absatz aus einem Buch zitieren?
- Für den Fall, dass andere Lehrer ihre selbst erstellten Materialen auch auf dieser Website veröffentlichen wollen (ebenfalls mit Quellen für die ggf. Nutzungsrechte eingeholt werden müssten). Wer ist dann rechtlich verantwortlich, falls es Probleme gibt? Derjenige, der die Website unterhält, oder derjenige der die Materialen verfasst/zusammengetragen/zur Veröffentlichung angeboten hat?

Über Antworten würde ich mich freuen

Viele Grüße

Marc
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  #2 (permalink)  
Alt 19.12.2008, 09:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberrecht Quellen und Zitate für den Unterricht

Zitat:
oder ist eine solche Quelle Allgemeingut?
Ein Allgemeingut gibt es im Urheberrecht nicht. Man kann bestenfalls Rechte an der Veröffentlichung haben oder die Urheberrechte sind verjährt. Dürfte aber beides nicht zutreffen.
Zitat:
Ist es hierbei egal, ob man den Artikeltext abtippt, oder ob man ihn eingescannt anbietet?
Das macht keinen Unterschied.
Zitat:
Zählen dieselben Regeln auch für Unterrichtsmaterialen?
Das würde ich schon als wissenschaftliches betrachten. Allerdings muss man unterscheiden. Unterrichtsmaterialien werden in einem begrenzten Kreis genutzt - im Klassenzimmer. Sobald sie veröffentlich werden, würde ich den Zweck von Unterrichtsmaterialien nicht mehr als gegeben sehen. Es würde sich meiner Meinung nach dann einfach um eine (unerlaubte) Veröffentlichung handeln.
Zitat:
Gibt es eine Begrenzung, wie lang ein Zitat sein darf? Kann man nur ein bis zwei Sätze zitieren, oder kann man auch einen ganzen Absatz aus einem Buch zitieren?
Da das Gesetz keinen Untershcied macht gibt es auch keinen. Ein Zitat ist es, sobald etwas erkennbar ist. Ein einzelnes Wort kann also kaum ein Zitat sein - ein Satz schon sehr whrscheinlich, ein Absatz garantiert.
Zitat:
Wer ist dann rechtlich verantwortlich, falls es Probleme gibt? Derjenige, der die Website unterhält, oder derjenige der die Materialen verfasst/zusammengetragen/zur Veröffentlichung angeboten hat?
Der Betreiber ist immer für die Inhalte der Webseite erforderlich, egal wer sie veröffentlicht hat.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 20.12.2008, 14:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.12.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Urheberrecht Quellen und Zitate für den Unterricht

Danke für die Antwort!
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