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  #1 (permalink)  
Alt 20.12.2008, 14:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2008
Beiträge: 2
Standard Dürfen Werbebanner als Veranschaulichung auf einer Webseite wiedergegeben werden?


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Hallo allerseits,

ich habe nun schon sämtliche Suchmaschinen gequält und leider keine passenden Ergebnisse gefunden.

Meine Frage:
Dürfen gefundene Werbebanner, die keine Hinweise auf den Namen des Anbieters enthalten, auf einer Internetseite als Veranschaulichungsbeispiele ohne Quellenangabe wiedergegeben (in Originalform und als Screenshot) und kommentiert werden?

Vielen Dank im Voraus an alle, die sich dem Thema annehmen! :-)

Gruß, rollingrock
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  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2008, 16:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Dürfen Werbebanner als Veranschaulichung auf einer Webseite wiedergegeben werden?

Nach meines wissens, muss man Genehmigungen haben, um Banner auf eigene HP zu stellen.
Diese unterliegen genauso unter Urheberechte

nebenbei Anfragen kostet nichts


Zitat:
Zitat von rollingrock Beitrag anzeigen
Hallo allerseits,

ich habe nun schon sämtliche Suchmaschinen gequält und leider keine passenden Ergebnisse gefunden.

Meine Frage:
Dürfen gefundene Werbebanner, die keine Hinweise auf den Namen des Anbieters enthalten, auf einer Internetseite als Veranschaulichungsbeispiele ohne Quellenangabe wiedergegeben (in Originalform und als Screenshot) und kommentiert werden?

Vielen Dank im Voraus an alle, die sich dem Thema annehmen! :-)

Gruß, rollingrock
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  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2008, 17:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Dürfen Werbebanner als Veranschaulichung auf einer Webseite wiedergegeben werden?

Und enn man nicht weiss, wo die herkommen: Wo hat man sie denn gefunden? Außerdem hat ja Werbung einen Zweck: Für etwas zu werben. Also wäre da der nächste Anlaufpunkt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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