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  #1 (permalink)  
Alt 20.12.2008, 23:11
Lee Lee ist offline
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Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 1
Standard Urheberrechtssachlage bei Interviews nach Übersetzung


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Hallo!

Wenn man Interviews aus Magazinen nichtkommerziell (mit Quellenangabe) veröffentlichen will, ist das sicher nicht erlaubt (oder doch?). Wie verhält es sich aber bei selbst übersetzten Interviews?

Ich kann mir denken, dass eine Übersetzung nichts am Urheberrecht ändert, so darf man auch keine Bücher einfach in einer anderen Sprache herausgeben und verkaufen. Doch bei Interviews geht es weniger um die künstlerische Leistung und den Text an sich, als um die reine Informationsweitergabe eines niedergeschriebenen Gesprächs (vgl. Nachrichtenartikel).
Zu diesem Thema stellen sich mir folgende vier Fragen:



Existiert eine Sonderregelung des Urheberrechts bei Textstücken ohne größere Schaffenshöhe?

Wie ist weiterhin die Regelung bezüglich Verlagen, die inzwischen aufgelöst sind und die man darauf nicht ansprechen kann? Vor allem bei Bildern findet man im Netz häufig den Hinweis: „Besitze eigentlich kein Copyright, aber wer ein Problem damit hat, der meldet sich einfach und dann entferne ich das Bild/den Text“. Wäre etwas Ähnliches möglich oder zu unsicher?

Gibt es bei Magazinen und Zeitschriften ein kürzeres Urheberrecht als die für Literatur veranschlagten 50-70 Jahre?

Und dann war da noch die Frage mit dem Übersetzen. Wäre es möglich, einfach ungenauere Übersetzungen zu veröffentlichen, und damit in eine juristische Grauzone zu treten?
Ich erwähne nochmals, dass es nur um die im Text erhaltenen Informationen ginge.


Für die Beantwortung dieser vier Fragen bin ich euch sehr dankbar!
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