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  #1 (permalink)  
Alt 21.12.2008, 16:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2008
Beiträge: 2
Standard Collagen


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Ich habe eine Frage zum Thema Collagen.

Wenn ich Collagen aus vielen Bildern zusammenstelle und dabei ein halbes Gesicht eines Kinoposters mit abgebildet ist, könnte das rechtliche Folgen für mich haben. Ich möchte gerne einige Collagen im Internet auf meiner Homepage veröffentlichen. Der Dschungel des Gesetzes ist mir leider nicht geläufig, daher hoffe ich hier durch eure Erfahrung auf eine Antwort. Auch Googlen hat mir in dieser Angelegenheit keine konkrete Antwort geliefert.

Viele Grüße aus Düsseldorf, der Stadt am Rhein

soleon
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  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2008, 16:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Collagen

http://www.e-recht24.de/forum/2312-c...etbildern.html (Collage mit Internetbildern)

Die Urheberrechte müssen bei der Verwendung der Bilder trotzdem beachtet werden, auch wenn sie nur teilweise verwendet werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 24.12.2008, 01:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Collagen

Hallo aaky,

das Kinoposter ist in meiner Wohnung an die Wand tapeziert. Ich habe es dann fotografiert und den Teil des Gesichts verwebdet. Ist der Sachverhalt in diesem Fall genauso.

Sorry, aber ich habe das in meiner Beschreibung vergessen.

soleon
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  #4 (permalink)  
Alt 24.12.2008, 14:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Collagen

Wo sollte da jetzt ein Unterschied sein? Es geht um die Verwendung/Veröffentlichung - nicht dsrum, wo das Original hängt.
__________________
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