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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/1075.html Ein Artikel im Anzeigenformat darf im selben Zeitraum nur einmal in einer Unterkategorie eingestellt werden. Spiel mit Anleitung 5 Euro Spiel ohne Anleitung 4 Euro Spiel ohne OVP mit Anleitung 6 Euro (aber mit vielen Kratzer) Spiel mit OVP und Anleitung 10 Euro Gleiches Spiel MarioWorld (z.B.) aber in gebrauchten Zustand. Sind das nun 4 gleiche Artikel? Zählt die OVP und Anleitung zum Vergleich dazu? Was ist nun mit einstellen in die falsche Kategorie? (Man kann bei Ebay zwei Kategorien auswählen)? Was ist mit Spielen die z.B. für ältere Konsolen gedacht sind und viele später ab 18 (indiziert wurden) und auf der Verpackung garnicht darüber steht? Was ist mit modifizierten Geräten? Das verstoßt alles gegen die AGB von Ebay und viel mehr.....und die AGB ändern sich auch oft... Was ist mit den freundlichen Telefonsupport? folgender Dialog. -Mache ich etwas falsch wenn ich das in die zweite Kategorie einstelle? -Nein das können Sie so machen, ich denke da wird nicht viel passieren! (Die Entscheidung trifft aber eine völlig andere Abteilung....) Zu hohe versandkosten (Versand sostiges 10 Euro) ist bei Videorecorder viel zu viel, auch ein Verstoß... und und und.... |
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| Und was soll uns dieser Beitrag sagen? Ist da jemand im Weihnachts-Frust? Wenn einem die Bedingungen einer Plattform nicht passen, kann man diese auch gern meiden. Das steht einem frei.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| derjenige der bei Ebay handelt, kennt diese Problematik mit Verstoßen. Solche Verstoße liegen in sehr vielen Fällen vor, das kommt öfter als Impressum oder als Widerhufsbelehrungsfehler vor. |
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| Ist mir schon klar, ich hab das zwar noch nicht gelesen, bin aber auch nicht betroffen Und andererseits würde ich, wenn ich Betroffener wäre und eine Abmahnung erhalöten hätte, meinen Rechtsanwalt entscheiden lassen, ob die Abmahnung durch Dritte gerechtfertigt wäre - und wenn ich der erste wäre, der dann diesbezüglich ein Urteil erreicht
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich meinte das würde sicher eine größere Abmahnwelle hervorrufen, als es jetzt schon ist. Diese Fehler geschehen nicht mal gewollt. (Falsche Kategorie oder Ideziertes Spiel). |
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