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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 23.12.2008, 14:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2008
Beiträge: 158
Frage Negative Bewerung mit Beleidigung?


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V bekommt eine negative Bewertung auf Ebay.de

Zitat:
ACHTUNG VERSCHICKT DEFEKTE WAREE!! UND ANTWORTET DANN NICHT MAL FEIGEEE!!!
V hat aber mehrmals versucht mit Käufer Kontakt aufzunehmen, leider ohne Erfolg.

A message that you sent could not be delivered to one or more of its recipients. This is a permanent error. The following address(es) failed:... Benutzer nicht bekannt/User unknown

Kann V irgendwas machen gegen diese negative Bewertung?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2008, 18:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Negative Bewerung mit Beleidigung?

ebay informieren und mit Hinweis und entsprechendem Nachweis wegen falscher Aussage löschen lassen. Ist ebay dazu nicht bereit, Recht entsprechend einklagen, wenn nachweisbar ist, dass die Aussage nicht stimmt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2008, 18:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Negative Bewerung mit Beleidigung?

Hallo,

Zitat:
ebay informieren und mit Hinweis und entsprechendem Nachweis wegen falscher Aussage löschen lassen.
Wurde getan, aber wie das immer so ist, erstmal Standardformulierungen... setzten Sie sich mit Käufer in Verbindung und versuchen Sie das friedlich zu lösen. etc. pp.

Zitat:
Ist ebay dazu nicht bereit, Recht entsprechend einklagen, wenn nachweisbar ist, dass die Aussage nicht stimmt.
Ein Anwlat sagte mir, dass es keine Beleidigung ist und das ich Wahrscheinlich kaum Chancen haben werde. (bzw. so habe ich ihn verstanden).
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  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2008, 18:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Negative Bewerung mit Beleidigung?

Zitat:
Wurde getan, aber wie das immer so ist, erstmal Standardformulierungen... setzten Sie sich mit Käufer in Verbindung und versuchen Sie das friedlich zu lösen. etc. pp.
Was ja auch okay ist. Könnte ja jeder behaupten, das stimmt alles nicht ... Und wenn die Email wirklich nicht funktioniert gibt es dann eben den Vermerk "Wird gelöscht - Käufer hat nicht reagiert" Ist doch auch in Ordnung.
Zitat:
Ein Anwlat sagte mir, dass es keine Beleidigung ist und das ich Wahrscheinlich kaum Chancen haben werde. (bzw. so habe ich ihn verstanden).
Womit er recht hat, als Beleidigung würde ich das auch nicht sehen - wahrscheinlich war die Frage auch so gestellt. Hier geht es ja wohl eher um "Unwahrheiten" und damit verbundene gewerbliche Nachteile.
Letztes hat mich auch einer gefragt, ob ich weiß, wo die ...straße ist. Meine Antwort war "Ja"
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 23.12.2008, 19:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Negative Bewerung mit Beleidigung?

Nun ist die Frage, soll der V nun UMGEHEND Eratz liefern bzw. Geld erstatten und mich bei Ihne entsculdigen (auch wenn er das Gegeteil beweisen kann)?
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