Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 27.12.2008, 22:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.12.2008
Beiträge: 9
Standard Benutzung urheberechtlich geschützte Namen erlaubt?


Anzeige
Hallo,

ist es erlaubt in zum Beispiel einem Browsergame geschützte Markennamen zu verwenden? Wenn es um ein Auto geht "Audi" o.ä. zu schreiben? Reichen da Texte wie "Alle Marken, Warenzeichen und registrierte Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber"?

Dankbar für jede Antwort
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 16:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Benutzung urheberechtlich geschützte Namen erlaubt?

Der Text ist erstmal sinnlos Dass die Marken geschützt sind, ist eigentlich klar.
Die Verwendung der Mrkenbezeichnungen kann gegen Markenrecht verstoßen, muss aber nicht. Das ist immer von den speziellen Bedingungen abhängig. Eine globale Aussage kann man da nicht machen.
Entweder man lässt das von einem Fachmann (Anwalt) prüfen oder lässt sich was einfallen - es muss ja nicht immer die Markenbezeichnung sei, mit etwas Phantasie fallen einem da auch andere Begriffe ein. Dann wäre man zumindestens auf der sicheren Seite.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 17:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.12.2008
Beiträge: 9
Standard AW: Benutzung urheberechtlich geschützte Namen erlaubt?

Wieso ist der Satz sinnlos, wenn er bei fast jedem Intro von Computerspielen erscheint? So sinnlos kann er dann ja nicht sein...

Also könnte es theoretisch sein (nur beispielhaft), dass es erlaubt ist "Nike Air Max" statt "Turnschuh" benutzen darf, aber zum Beispiel "Audi A4" statt "Limousine" nicht?
Wenn es nichts kommerzielles ist, stehen u.U. keine finanziellen Mittel für Anwälte & Co. zur Verfügung.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 17:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Benutzung urheberechtlich geschützte Namen erlaubt?

Zitat:
Wieso ist der Satz sinnlos, wenn er bei fast jedem Intro von Computerspielen erscheint? So sinnlos kann er dann ja nicht sein...
Auf jeder zweiten Seite steht auch der Link-Disclaimer, dessen Sinnhaftigkeit auch in Frage gestellt wird ...

Und ich nehme mal an, das dürfte eine Bedingung zur genehmigten Verwendung von Marken sein Auch muss man das geltende Rechtssystem betrachten (nicht alles kommt aus D).
Zitat:
Also könnte es theoretisch sein (nur beispielhaft), dass es erlaubt ist "Nike Air Max" statt "Turnschuh" benutzen darf, aber zum Beispiel "Audi A4" statt "Limousine" nicht?
Weiß zwar nicht, wie du darauf kommst, aber wenn es der eine erlaubt, der andere nicht, kann das durchaus passieren. Wichtig ist, man sollte die Erlaubnis haben, dann braucht man sich auch keine Gedanken machen.
Zitat:
Wenn es nichts kommerzielles ist, stehen u.U. keine finanziellen Mittel für Anwälte & Co. zur Verfügung.
Das Recht muss auch bei nicht kommerziellen Belangen betrachtet werden. Und da, wo das Recht keinen Unterschied macht, da muss man sich über sowas voorher Gedanken machen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 17:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.12.2008
Beiträge: 9
Standard AW: Benutzung urheberechtlich geschützte Namen erlaubt?

Das wollte ich wissen, danke.

Jeden Hersteller einzeln Fragen und die Lizenzkosten würden wahrscheinlich alles sprengen
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bilder benutzung ? dasef Urheberrecht 5 12.10.2008 15:23
homepageerstellung und chatprofile unter fremden namen erlaubt? Wienerin Strafrecht & Internet 5 21.08.2008 16:22
Tauschen der Namen erlaubt? studentwi Domain-Recht 3 10.05.2008 10:52
Auslegung des §24 UrhG - freie Benutzung minikleinwagenfahrer Urheberrecht 3 13.10.2007 12:11
Geschützte Namen Anonymous Urheberrecht 0 16.06.2005 22:04



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:24 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46