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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige nehmen wir an, jemand möchte ein Auktionsangebot erstellen und tut dies auch ohne die Urheberrechte zu verletzten. Bei dem Angebot fällt dem Ersteller auf das ihm eine Bezeichnung für ein Produkt fehlt z.B. hintere Blende für PC Gehäuse (für Mainboard) = I/O Shield. Nun sucht er sich das passende Raus, in dem Fall nur I/O Shield ohne weitere Beschreibung. Was der Ersteller nicht wusste ist, dass zwischen diesen beiden Worten eine Art Link versteckt gewesen ist, welches er durch Copy&Paste mit in seine Auktion eingefügt hat. Nun möchte der vermeitliche Urheberrechtler 45€ ich zitiere: Tolle Sache, dann wissen Sie ja auch das das kopieren von anderen Angeboten eine Urheberverletzung darstellt und ein teuerer Spaß ist. Ich gebe Ihnen 7 Tage Zeit für die unerlaubte Nutzung meiner Texte 45EUR auf folgendes Bankkonto zu überweisen: ..... ...... Kontonr.: ......... BLZ: ....... Ich empfehle Ihnen nochmal gründlich mein Angebot durchzulesen. Dort steht ausdrücklich drinnen das das kopieren auch nur auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung VERBOTEN ist. Sollte ich wiedererwarten keine Zahlung von Ihnen erhalten werde ich die Angelegenheit umgehend meinem Anwalt übergeben, der Sie dann kostenpflichtig abmahnen wird und Sie auffordern wird eine Unterlassungserklärung abzugeben. Was haltet ihr von dieser, ich formuliere es mal so ABZOCKE Geändert von malik187 (28.12.2008 um 14:35 Uhr). |
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| Kommt darauf an, ob wirklich Urheberrecht verletzt wurde. An einem einzelnen umgangssprachlichen oder technischem Begriff kann es kein Urheberrecht geben, da hier die erforderliche Schöpfungshöhe fehlt. Bei Texten (Absätze, ganze Seiten) kann das aber schon der Fall sein. Zitat:
Deswegen vermute ich mal, das es hier um mehr geht als nur den Begriff.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| nein, es ist wirklich nur I/O Shield mehr nicht. Mag ja sein das es schneller zu tippen geht als copy&paste letzendlich wurde es so gemacht. Durch anticopy gelang es dem angeblichem Urheberrechtler ihn ausfindig zu machen. Es war wirklich nur das oben genannte und auch nicht mehr oder weniger. Geändert von malik187 (28.12.2008 um 17:38 Uhr). |
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| hat denn keiner eine Meinung zu dieser skurrilen Situation? Es kann doch nicht sein, dass wenn man eine Produktbezeichnung sprich "I/O SHIELD" durch copy&paste einfügt Urheberrechtlich eine Straftat begeht |
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| Gefällt dir meine nicht? Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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