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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 13:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 3
Standard Urheberrecht für eine Bezeichnung?


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Hallo miteinander,

nehmen wir an, jemand möchte ein Auktionsangebot erstellen und tut dies auch ohne die Urheberrechte zu verletzten.

Bei dem Angebot fällt dem Ersteller auf das ihm eine Bezeichnung für ein Produkt fehlt z.B. hintere Blende für PC Gehäuse (für Mainboard) = I/O Shield. Nun sucht er sich das passende Raus, in dem Fall nur I/O Shield ohne weitere Beschreibung.

Was der Ersteller nicht wusste ist, dass zwischen diesen beiden Worten eine Art Link versteckt gewesen ist, welches er durch Copy&Paste mit in seine Auktion eingefügt hat.

Nun möchte der vermeitliche Urheberrechtler 45€ ich zitiere:

Tolle Sache, dann wissen Sie ja auch das das kopieren von anderen Angeboten eine Urheberverletzung darstellt und ein teuerer Spaß ist. Ich gebe Ihnen 7 Tage Zeit für die unerlaubte Nutzung meiner Texte 45EUR auf folgendes Bankkonto zu überweisen: ..... ...... Kontonr.: ......... BLZ: .......

Ich empfehle Ihnen nochmal gründlich mein Angebot durchzulesen. Dort steht ausdrücklich drinnen das das kopieren auch nur auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung VERBOTEN ist. Sollte ich wiedererwarten keine Zahlung von Ihnen erhalten werde ich die Angelegenheit umgehend meinem Anwalt übergeben, der Sie dann kostenpflichtig abmahnen wird und Sie auffordern wird eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Was haltet ihr von dieser, ich formuliere es mal so ABZOCKE

Geändert von malik187 (28.12.2008 um 14:35 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 17:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberrecht für eine Bezeichnung?

Kommt darauf an, ob wirklich Urheberrecht verletzt wurde. An einem einzelnen umgangssprachlichen oder technischem Begriff kann es kein Urheberrecht geben, da hier die erforderliche Schöpfungshöhe fehlt. Bei Texten (Absätze, ganze Seiten) kann das aber schon der Fall sein.
Zitat:
Was der Ersteller nicht wusste ist, dass zwischen diesen beiden Worten eine Art Link versteckt gewesen ist, welches er durch Copy&Paste mit in seine Auktion eingefügt hat.
Das ist aber selten dämlich. Wozu gibt es eigentlich Tastaturen - und so ein Begriff ist schneller getippt als kopiert.
Deswegen vermute ich mal, das es hier um mehr geht als nur den Begriff.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 17:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Urheberrecht für eine Bezeichnung?

nein, es ist wirklich nur I/O Shield mehr nicht. Mag ja sein das es schneller zu tippen geht als copy&paste letzendlich wurde es so gemacht.

Durch anticopy gelang es dem angeblichem Urheberrechtler ihn ausfindig zu machen. Es war wirklich nur das oben genannte und auch nicht mehr oder weniger.

Geändert von malik187 (28.12.2008 um 17:38 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 23:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.12.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Urheberrecht für eine Bezeichnung?

hat denn keiner eine Meinung zu dieser skurrilen Situation?

Es kann doch nicht sein, dass wenn man eine Produktbezeichnung sprich "I/O SHIELD" durch copy&paste einfügt Urheberrechtlich eine Straftat begeht
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 23:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberrecht für eine Bezeichnung?

Gefällt dir meine nicht?
Zitat:
An einem einzelnen umgangssprachlichen oder technischem Begriff kann es kein Urheberrecht geben, da hier die erforderliche Schöpfungshöhe fehlt.
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