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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige was ist wenn man eine Handyvertrag per Online abschliest, die Vertragsunterlagen werden nach 2 Tagen zugesandt, unterschrieben zurück gesendet. Man aber nach 5 Tagen, also noch in der 2 wöchigen Widerrufsrecht sein Widerruf eingereicht. Man hat noch nicht telefoniert, geschweigen den die SIM Karte wurde noch nicht einmal verschickt. Die Zahlung der Zugabe beim Vertrag wurde auch noch nicht bezahlt. IST DER WIDERRUF RECHTENS? |
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| Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass das Handyvertrag bei Ebay eine Auktion war, der Handler eine GmbH ist und der Betreiber die o2. Muss man vielleicht in diesem Fall direkt bei o2 ein Widerruf einlegen und nicht bei dem Händler? |
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| In dem Fall würde es das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gar nicht geben Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |