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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 02.01.2009, 00:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.12.2008
Beiträge: 1
Standard Negative Schufa eines Verkäufers: ist Lastschrift rechtlich zulässig?


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Hallo,

darf ein Verkäufer, der einen negativen Schufavermerk hat, in seinem
Onlineshop als Zahlungsmethode Lastschrift anbieten? Diese könnte
er ja theoretisch vom Kunden per Klick bestätigen lassen.

Oder bedarf es bei dieser Zahlungsmethode eines entsprechenden Akzeptanzvertrages, wie bei der Kreditkarte?

Vielen Dank,
Bernie
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  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2009, 10:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Negative Schufa eines Verkäufers: ist Lastschrift rechtlich zulässig?

Zitat:
Oder bedarf es bei dieser Zahlungsmethode eines entsprechenden Akzeptanzvertrages, wie bei der Kreditkarte?
Da sollte man seine Bank fragen, denn die lassen das letztendlich zu - oder auch nicht
Nur sollte man beachten, dass bei einem Webshop mehr dazu gehört als nur die möglichkeit. Man sollte darauf achten, dass die Daten sicher übertragen werden (SSL) und die Daten vor Zugriffen Dritter geschützt sind (Datenbank, Webseite ...) Ansonsten kann man sehr schnell mit der Haftungsproblematik konfrontiert werden, wenn die Daten (unabsichtlich) Dritten zugänglich waren und mißbraucht wurden.

Allerdings haben Schufa-Einträge keinerlei rechtliche Relevanz. Man kann auch mit einer schlechten Schufa alles (Konten, Kredite, Kreditkarten ...) bekommen - wenn man jemanden findet, der es gibt. Nur Banken werden sich da immer mehr zieren, zumindest bei den "kleinen Leuten" ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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