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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Also es scheint einen Fall zu geben, der öfter vorkommt. K (Käufer) ersteigert einen Artikel (nehmen wir an ein Wii-Spiel) bei V (Verkäufer), welcher gewerblich angemeldet ist. K überweist den fälligen Betrag direkt nach Auktionsende (21.12.) auf V's Konto, der komischerweise sogar zwei verschiedene Konten angibt (Zahlungshinweise und Verkäuferdaten unterschiedlich). Am darauffolgenden Tag wird das Geld als erhalten markiert. Die Ware sei bis heute jedoch nicht eingetroffen. Die Widerrufsfrist betrage 30 Tage frühestens nach Belehrung in schriftform jedoch nicht vor Erhalt der Ware. Ist es möglich, diesen Vertrag zu widerrufen und so Anspruch auf sein Geld zu bekommen oder müsste sogar Ersatz gezahlt werden für eine angeblich versendete Ware (noch nicht der Fall) o.ä.? Was zu tun? eBay sei schon informiert, negative Bewertung abgegeben, Verkäufer nur einmal nach Autkionsende erreicht vor Überweisung des Betrages, darauf nie wieder. MfG, Toni |
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Ansonsten gilt das Widerrufsrecht natürlich, der Verkäufer müsste bei Problemen den Versand nachweisen. Allöerdings sehe ich in solchen Fällen das Problem, das man an sein geld genauso schwer wieder ran kommt wie an die Ware.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das mit den Konten fiel gestern aber erst auf, das eine war in Karlsruhe, das andere in Saarbrücken, beide aber vom selben Inhaber zuminest des Nachnamens nach. |
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| Zitat:
Wenn ja, dann ist das Falsch! Widerrufsfrist beträgt immer 1 Monat. ..er kann dafür auch eine Abhmanung kassieren. |
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