
02.01.2009, 23:59
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| Erfahrener Benutzer | | Registriert seit: 26.03.2007
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AW: Remix-Upload mit Genehmigung
Wenn der Urheber (wer auch immer das jetzt ist) die Genehmigung erteilt hat und seine Rechte nicht an irgendwelche Verwerter (z.B. GEMA) abgetreten hat, steht dem nichts im Wege.
Im Endeffekt können nur der Urheber oder ein anderer Berechtigter (z.B. Verwertungsgesellschaft) gegen die Veröffentlichung vorgehen. Zitat: |
Sorry, bei dem ganzen GEMA-Krams verliert man echt schnell die Übersicht
| Wenn man nicht weiß, dass die GEMA nur die Verwertungsgesellschaft der Künstler ist, die sie auch wirklich vertritt, kann das leicht passieren. Der GEMA wird meines Erachtens einfach zu viel angedichtet, was sie gar nicht ist.
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