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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Jetzt habe ich aber per Anwalt eine Aufforderung des Markeninhabers von "o2" bekommen, unverzüglich meine Domain freizugeben. Ich bin aber der Meinung das "o2" nur ein Teil meines Domainnamens ist + ich somit die Domain nicht freigeben muß. + Außerdem denke ich das "o2" ein sehr allgemeiner Begriff (chemische Formel) ist + es nicht unbedingt eine eindeutige Rechtslage ist. Es hat ja scheinbar auch der erste Domain Inhaber von "o2.com" den Domainnamen nicht vollständig freigegeben, weil auf der Startseite von "o2.com" ein Link zum ürsprünglichen Domain Inhaber angebracht ist... Was habt Ihr für eine Meinung über" o2-shop.de" Loht sich ein Rechtsteit oder habe ich von Anfang an keine Chance? Vielen Dank! |
| Tags: diese, domain, hergeben |
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