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  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 03:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 1
Standard Urheberrecht bei öffentlichen Personen?


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Hallo, Zusammen!

Ich hab mich jetzt durch die ganzen Urheberrechtsthemen gelesen, doch leider habe ich meine Frage nicht ganz selber beantworten können.

Und zwar geht es um Bilder von Prominenten in einem Forum.

Hier (ein Zitat aus dem Online-Recht. Muss ich es verlinken?):

Fotos, die die erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreichen, genießen trotzdem nach §72 UrhG Schutz (Leistungsschutzrecht). Zusätzlich ist zu beachten, dass sich bei Personen-Fotos der Abgebildete gegen eine ungewollte Wiedergabe des Bildes zur Wehr setzen kann. Grundsätzlich kann man nur mit seiner Einwilligung das Bild auf der eigenen Website verwenden (§§22, 23 KUG). Dies gilt allerdings nicht für Fotos von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen.
Wird ein Bild, eine Grafik oder ein Foto nur geringfügig bearbeitet, ist das ursprüngliche Werk also noch klar zu erkennen, darf man das Ergebnis nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlichen (§23 UrhG). Durch eine starke Verfremdung entsteht praktisch ein neues Werk, welches auch ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden darf (§24 UrhG).

steht, das Bilder von öffentlichen Personen (also, wo nur sie -und keine privaten Personen- drauf sind) vom Urheberrecht ausgeschlossen sind und das Bilder, die man graphisch so verändert das es ein "komplett neues Werk" (also das Ursprungswerk nicht mehr besteht) wird, erlaubt sind.

Da es in meinem Forum um Kino, TV, Musik, Bücher und auch Fan-Arts geht, ist es sehr wichtig für mich zu wissen, ob das da oben stimmt, oder nicht (im Internet findet man ja zich andere Antworten zu ein und demselben Thema). Das was ich hier aus den Antworten zu dem Thema erlesen konnte, passt nämlich nicht ganz mit dem Auszug da oben zusammen und deswegen summieren sich die Fragezeichen bei mir im Kopf.
Und sollte man bei solchen Bildern immer die Quelle dazu schreiben?

Ich hoffe ihr könnt in meinem Kopf für ein wenig Entwirrung sorgen

Liebe Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 09:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberrecht bei öffentlichen Personen?

Zitat:
Das was ich hier aus den Antworten zu dem Thema erlesen konnte, passt nämlich nicht ganz mit dem Auszug da oben zusammen
Das würde mich aber stark wundern

Denn im wesentlichen geht es um die drei Punkte (stark vereinfacht):
- Urheberrecht an Fotos besteht immer
- Auch bei Bearbeitungen von Originalen und deren veröffentlichung braucht man die Zustimmung des Urhebers des Originals
- Unabhängig vom Urheberrecht gibt es das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person (wenn sie Thema des Bildes ist)

Zitat:
steht, das Bilder von öffentlichen Personen (also, wo nur sie -und keine privaten Personen- drauf sind) vom Urheberrecht ausgeschlossen sind
Also man kann ja viel interpretieren, aber diese Aussage hab ich in dem Zitat nicht gefunden. Das "Dies gilt allerdings nicht für Fotos von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen." bezieht sich auf das Persönlichkeitsrecht, und nicht das Urheberrecht. Das sind zwei völlig verschiedene Rechtsgebiete.
Zitat:
das Bilder, die man graphisch so verändert das es ein "komplett neues Werk" (also das Ursprungswerk nicht mehr besteht) wird, erlaubt sind.
Dann darf das Original also auch nicht mehr erkennbar sein. Also es ist praktisch ein komplett neues Bild

Zitat:
Ich hoffe ihr könnt in meinem Kopf für ein wenig Entwirrung sorgen
Ich glaube, du hast dir diese Verwirrung erst geschaffen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2009, 02:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Urheberrecht bei öffentlichen Personen?

Zitat:
Zitat von Mimmimuff Beitrag anzeigen
Fotos, die die erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreichen, genießen trotzdem nach §72 UrhG Schutz (Leistungsschutzrecht).
Die meisten genießen übrigens Schutz nach §2 UrhG und sind Lichtbildwerke. Aber das nur am Rande. (So hoch sind die Anforderungen nämlich nicht.)

Zitat:
Zusätzlich ist zu beachten, dass sich bei Personen-Fotos der Abgebildete gegen eine ungewollte Wiedergabe des Bildes zur Wehr setzen kann. Grundsätzlich kann man nur mit seiner Einwilligung das Bild auf der eigenen Website verwenden (§§22, 23 KUG). Dies gilt allerdings nicht für Fotos von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen.
Stark vereinfacht gesagt. Aber nicht immer so pauschal. Auch ein "Promi" muß sich nicht jede Veröffentlichung gefallen lassen.

Zitat:
Durch eine starke Verfremdung entsteht praktisch ein neues Werk, welches auch ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden darf (§24 UrhG).
Nein. Nicht durch eine starke Verfremdung - die ist eine Bearbeitung bzw. eine Entstellung.

§24 UrhG sagt: Ein Werk, das in freier Benutzung eines geschützten Werkes entstanden ist... Entscheidend für §24 UrhG ist: die eigenschöpferische Leistung für das neue Werk muß den Anteil des benutzten Werkes deutlich übersteigen. Das ist bei einer "starken Verfremdung" durchaus nicht immer der Fall.

Zitat:
steht, das Bilder von öffentlichen Personen (also, wo nur sie -und keine privaten Personen- drauf sind) vom Urheberrecht ausgeschlossen sind
Das steht nirgendwo ist und ist schlicht vollkommen falsch.

Zitat:
Da es in meinem Forum um Kino, TV, Musik, Bücher und auch Fan-Arts geht, ist es sehr wichtig für mich zu wissen, ob das da oben stimmt, oder nicht
Nein.

Und ich mag mir auch kaum vorstellen, daß das irgendwo so steht...
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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