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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige angenommen man möchte gerne online Filme oder eher Serien anschauen. Nun kann man dabei ja unterscheiden: 1. Die durch das öffentliche TV aufgenommen wurden. 2. Die illegal bzw von einer DVD, Kino etc kommen. 3. Die von einer DVD kommen, aber schon einmal im Fernsehen ausgestrahlt wurden. Nun Punkt 2 ist ja klar. 1. müsste doch legal sein? Und wie sieht es mit 3. aus? Eigentlich ist das doch egal. Weiterhin würde ich gerne wissen wie das mit dem Downloaden aussieht. Für 1. und 3.? Tut mir leid wenn ich doppelt poste oder im falschen Thread bin. MfG |
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| Das Urheberrecht macht keine Unterschiede, wessen Rechte verletzt werden (wer der Urheber / Berechtigte) ist und ob die Werke in irgendeiner Art und Weise schon anders veröffentlicht wurden. Kurz: 1, 2, und 3 sind rechtswidrig, wenn der Urheber nicht zugestimmt hat. Damit erübrigt sich auch die Frage nach dem Download, da der Download offensichtlich rechtswidriger Dateien ebenfalls strafbar ist.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das wundert mich jetzt schon. Denn wenn ich doch auch aus dem Fernsehen per VHS aufnehmen darf?! Und man darf ja auch Lieder aus dem Radio online stellen. Hast du vll einen Link wo ich das nachlesen kann? mfg |
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http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html Deine Frage betrifft da eigentlich viele Paragraphen, das Werk als solches, Rechte des Urhebers, Privatkopie (§ 53) ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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