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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige technisch ist es möglich innerhalb eines Netzwerkes zu sehen, ob jemand eine E-Mail geöffnet hat, ohne, dass explizit eine Empfangsbestätigung gesendet werden muss. D.h. Benutzer a schickt Benutzer b eine E-Mail und hat die Möglichkeit zu sehen, ob Benutzer b die E-Mail geöffnet hat. Die Frage ist nun: Darf Benutzer dieses überhaupt? D.h. sehen, ob die E-Mail wirklich geöffnet wurde? Es geht hierbei nicht um das Lesen fremder E-Mail, sondern nur um zu sehen, ob die E-Mail, die Benutzer a gesendet hat, von Benutzer b geöffnet wurde. Vielen Dank |
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| Zitat:
Zitat:
Post- oder Briefgeheimnis treffen hier nicht zu, da das zum einen nicht für Emails gilt, zum anderen nur Inhalte betrifft, und nicht die Zustellung. Ansonsten wäre Einschreiben Rückschreiben auch illegal - ist ja im Endeffekt nichts anderes.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| danke für die antwort. Technisch ist es möglich, wenn personen a und b im selben netzwerk sind (spreich firmennetzwerk) und die emails nicht über smtp, sondern über ein anderes email protokoll ausgetauscht werden, welches beim exchange server und lotus notes der fall sein kann. |
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| Oky, das sind aber besondere Varianten, die mit "E-Mail" bestenfalls noch den Namen gemeinsam haben (zumindest das, was man landläufig unter Email versteht)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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