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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 06.01.2009, 10:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 2
Standard E-Mail Empfangsbestätigung


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Hallo,

technisch ist es möglich innerhalb eines Netzwerkes zu sehen, ob jemand eine E-Mail geöffnet hat, ohne, dass explizit eine Empfangsbestätigung gesendet werden muss. D.h. Benutzer a schickt Benutzer b eine E-Mail und hat die Möglichkeit zu sehen, ob Benutzer b die E-Mail geöffnet hat.

Die Frage ist nun: Darf Benutzer dieses überhaupt? D.h. sehen, ob die E-Mail wirklich geöffnet wurde? Es geht hierbei nicht um das Lesen fremder E-Mail, sondern nur um zu sehen, ob die E-Mail, die Benutzer a gesendet hat, von Benutzer b geöffnet wurde.

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 06.01.2009, 12:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: E-Mail Empfangsbestätigung

Zitat:
technisch ist es möglich innerhalb eines Netzwerkes zu sehen, ob jemand eine E-Mail geöffnet hat, ohne, dass explizit eine Empfangsbestätigung gesendet werden muss. D.h. Benutzer a schickt Benutzer b eine E-Mail und hat die Möglichkeit zu sehen, ob Benutzer b die E-Mail geöffnet hat.
Das wäre mir neu. Wie soll das gehen? Das SMTP Protokoll sieht so etwas nicht vor. Hier müssten also zusätzliche Möglichkeiten eingebaut werden.
Zitat:
Die Frage ist nun: Darf Benutzer dieses überhaupt? D.h. sehen, ob die E-Mail wirklich geöffnet wurde? Es geht hierbei nicht um das Lesen fremder E-Mail, sondern nur um zu sehen, ob die E-Mail, die Benutzer a gesendet hat, von Benutzer b geöffnet wurde.
Obwohl dies technisch meines Wissens mnicht machbar ist (lerne aber gern dazu) stellt sich die Frage gar nicht. Ansonsten wüsste ich nicht, was dem entgegenstehen sollte, dafür gibt es keine rechtlichen Regelungen.
Post- oder Briefgeheimnis treffen hier nicht zu, da das zum einen nicht für Emails gilt, zum anderen nur Inhalte betrifft, und nicht die Zustellung. Ansonsten wäre Einschreiben Rückschreiben auch illegal - ist ja im Endeffekt nichts anderes.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 06.01.2009, 16:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 2
Standard AW: E-Mail Empfangsbestätigung

danke für die antwort.
Technisch ist es möglich, wenn personen a und b im selben netzwerk sind (spreich firmennetzwerk) und die emails nicht über smtp, sondern über ein anderes email protokoll ausgetauscht werden, welches beim exchange server und lotus notes der fall sein kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.01.2009, 16:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: E-Mail Empfangsbestätigung

Oky, das sind aber besondere Varianten, die mit "E-Mail" bestenfalls noch den Namen gemeinsam haben (zumindest das, was man landläufig unter Email versteht)
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