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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 06.01.2009, 20:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 17
Standard Portokosten Gewährleistungsfall


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Hallo,

ich habe mir vor ca. 6-7 Wochen ein Handy bestellt (Telefonisch). Jetzt habe ich vor 2 Wochen allerdings festgestellt, dass das Ding kaputt ist und sich nicht mehr richtig laden lässt.
Auf dem beiliegenden Garantiebeleg schrieb der Händler, dass ich das Gerät frankiert zurückschicken muss unfreie Sendungen können nicht angenommen werden.
Per Google hab ich schon mal gesucht und bin darauf gestoßen, dass ab 40 euro der Händler die Portokosten bezahlen muss, allerdings ohne §§.

Kann mir hier jemand sagen, wie das tatsächlich ist? Das Gerät hat einen Neuwert von über 100 euro, allerdings war da ein Vertrag mit einer mtl. Grundgebühr von unter 10 Euro dabei - ich weiß nicht ob das eine Rolle spielt.

Vielen dank schonmal.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.01.2009, 22:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Portokosten Gewährleistungsfall

Dike 40€ Regel ist nur für den Widerruf relevant und nur da. In dem genannten Beispiel ist das völlig egal.

Im Beispiel müsste man ertsmal sehen, obe s sich um Sachmängelgewährleistung handelt oder um Garantie.
Bei einem Sachmangel (den ich hier mal annehme, es sei denn, der Kauf wäre 6 Monate her, da sieht es dann etwas anders aus) hat der Verkäufer alle Aufwendungen und Kosten zu übernehmen. Heißt aber nicht, dass man einfach unfrei Pakete verschickt. das Problem dabei ist, das sdie Kosten etwa doppelt so hoch sind wie normal. Im Falle einer unfreien Sendung könnte der Verkäufer meiner Meinung nach die Erstattung eines Teils (nämlich der Mehrkosten gegenüber einem normalen Versand) ablehnen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 20:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 17
Standard AW: Portokosten Gewährleistungsfall

Blöde Frage, aber wo ist der juristische Unterschied zwischen Sachmängelgewährleistung und Garantie?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 22:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Portokosten Gewährleistungsfall

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
Sollte reichen
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  #5 (permalink)  
Alt 08.01.2009, 09:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Portokosten Gewährleistungsfall

Wofür genau wurden 25 Euro bezahlt?

In der Regel würde ich empfehlen, die Ware per HLG zu versenden ist kostengünstiger für Verkäufer.

Wenn irgendwas kaputt gegangen ist und die Sache noch Garantie (bzw. in Gewährleistung (vor dem 7 Monat) ist) sollte der Verkäufer das bezahlen, man sollte aber etwas entgegen kommen und das Porto erstmal selber bezahlen und nicht gleich unfrei versenden.
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