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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige leider habe ich keine passende Antwort auf meine Fragen gefunden. Ich hoffe hierzahlreiche Infos zu bekommen... Unter http://www.shopbetreiber-blog.de/200...comment-128509 bin ich auf den Artikel zur Widerspruchsfrist bei Onlineshops gestoßen. Diesen finde ich recht verständlich und nachvollziehbar. Dennoch bin ich mir bei der Widerrufsbelehrung beim Verkauf von ebooks immer noch im unklaren, wie dort eine richtige (abmahnsichere) Formulierung einzubinden ist! Demnach gibt es meines Erachtens mehrere Probleme: - ebooks sind wohl gem. § 312 d BGB vom Widerruf ausgeschlossen. D.h., zu dem Zeitpunkt, an dem ich dem Kunden den Download zur Verfügung gestellt habe. Ist dies so richtig? Oder gilt dieser Ausschluss generell bei ebook-Verkäufen? Demnach bräuchte ich dem Kunden nur darauf hinweisen, dass eine Widerruf in meinem ebook-Shop ausgeschlossen ist. - Was ist aber, wenn ein Kunde per Bankeinzug bezahlt. Ich die Kosten bspw. drei Tage später abbuche und dem Kunden dann erst den Download zur Verfügung stelle? Gilt innerhalb der 3 Tage Wartezeit das Widerrufsrecht? Demnach müsste ich die Widerrufsbelehrungen doch umfangreicher ausführen statt dem Verweis auf Ausschluss des Widerrufs gem. § 312b BGB... Gruß ???-eshopper-??? |
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| Es geht hier wohl eher um "nicht zum Versand geeignete Ware" (oder so ähnlich, bin zu faul jetzt im Gesetz zu suchen) Solange die ware also nicht beim Käufer ist, trifft das nicht zu und der Käufer hat meiner Meinung nach ein Widerrufsrecht. Für die genaue Formulierung frage man am besten einen Anwalt seiner Wahl, denn nur der darf das konkret machen - ich würde es mir auch gar nicht anmaßen, das so formulieren zu können dass nicht irgendein Gericht irgendwas daran auszusetzen findet. Der Gesetzgeber hatte das ja nicht mal mit der eigenen geschafft
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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