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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 12:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 2
Standard Einsicht Spielerakten


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Um auf einem Spieleserver mitspielen zu können, muss man einen Account anlegen. Danach kann man eine Spielfigur erschaffen und mitspielen.
Bei der Erstellung des Accounts wird automatisch intern eine Akte angelegt, welche nur von der Spielleitung einzusehen ist. In diese Akte werden Verstöße, Ermahnungen und ähnliches eingetragen. Außerdem gibt es ein Strafpunktesystem, welches bei einer bestimmten Punktzahl zur Sperrung des Accounts führt. Auch dieses wird in der Akte vermerkt.

Ist es rechtmäßig, so eine Akte anzulegen?
Hat der Spieler ein Recht auf Einsicht in diese Akte oder muss er sich mit einer allgemeinen Zusammenfassung durch einen Spielleiter zufrieden geben?

Vielen Dank schon mal für alle Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 16:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Einsicht Spielerakten

Wenn der Spieler dem zB. durch die Nutzungsbedingungen/AGB zustimmt, warum nicht? Es dürfen soviele Daten gesammelt werden, wie zum Betrieb der Seite erforderlich sind. Und was erforderlich ist bestimmt der Betreiber.
Wenn man sich nicht einig wird das Gericht :P
Die Einsicht in die Daten ist von dem jeweiligen Aufwand abhängig uind ob es sich um personenbezogene Daten handelt. Das müsste im Einzelfall geprüft werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 17:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Einsicht Spielerakten

AGB's in dem Sinne gibts nicht, nur ein paar Regeln, die man akzeptieren muss. Von den Akten wird nichts erwähnt, das erfährt der Spieler nur irgendwann durch ZUfall.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 20:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Einsicht Spielerakten

Danbn wäre das wohl eine Sache für den Datenschutz - natürlich nur, wenn der Betreiber deutschem Recht untersteht.
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