Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Strafrecht & Internet

Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 16:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Person wegen Hacker Tools/hacken anzeigen


Anzeige
Guten Tag,

Wir nennen Person A mal Peter und Person B Dominik.

Peter programmiert Programme, die es ermöglichen Passwörter von fremden Computer zu stehlen und mittels Sicherheitslücken in fremde Systeme einzudringen. Peter hat außerdem schon mehrere Websites "gehackt" und besitzt einen Blog (Internet Seite).

Dominik will Peter anzeigen, weil er es nicht O.K. findet, was Peter macht.
Dominik kennt die genaue Adresse, wo Peter wohnt.

Dominik kann sich Peter's Programme ohne Probleme besorgen und auch die URL Adresse seines Blogs ist Dominik bekannt. Leider kann Dominik aber nicht nachweisen, dass Peter Websites "gehackt" hat.


Was würde auf Peter zukommen, wenn Dominik mit den Programmen zur Polizei geht und ihn anzeigt? Würde es einen Unterschied machen, wenn Dominik beweisen könnte, dass Peter Websites "gehackt" hat, zum Beispiel mittels Screenshots, Chat Verläufen und der IP Nummer?


Mit freundlichen Grüßen Florian
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 16:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Person wegen Hacker Tools/hacken anzeigen

Ich würde Dominik empfehlen das einen Anwalt machen zu lassen.
Zum einen werden deren Beweise auch vor Gericht bestehen, was ich bei Dominiks Beweisen stark bezweifle, zum anderen könnte Dominik selbst in den Verdacht geraten mit dem Programm rechtswidrig gehandelt zu haben.

Selbstjustiz geht immer nach hinten los - deswegen sollte man das immer den Profis überlassen.

Auch kann man einfach eine Anzeige machen ohne hieb- und stichfeste Beweise (oder eben mit dem, was man hat). Für die Ermittlunbg sind dann - wie der Name schon sagt - die Ermittlungsbehörden zuständig
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 22.08.2009, 09:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2009
Beiträge: 1
Standard AW: Person wegen Hacker Tools/hacken anzeigen

Nein,so läuft der Hase nicht in Deutschland

Schon Shakespeare beklagte sich über die Bürokratie

Goethe sagte über die deutsche Justiz "Die ältesten Männer der Stadt sind die Richter und haben ihr eigenes Recht"

Konkret heisst das,das erst wenn ein erkennbarer Vor- oder Nachteil eintrifft schreitet die Justiz ein.Wenn Peter z.B. 20€ von Hans abbucht.Wenn eine Software Firma sagt Peter hat auf seinen Rechner ein Programm das er von Hans hat und wofür Hans 1000€ gezahlt hat,wobei dann gegen Peter und Hans ermittelt wird.Wenn man den Computer vom Richter saborttiert.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 18:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Person wegen Hacker Tools/hacken anzeigen

Hallo Leute,

ich hätte da mal eine Frage zu diesem Thema. Und zwar hieß es gerade:

"Konkret heisst das,das erst wenn ein erkennbarer Vor- oder Nachteil eintrifft schreitet die Justiz ein."


Trifft es in dem Falle zu, wenn man von der Person x freiwillig das Passwort für die Emailadresse bekommt und man liest die Emails und antwortet auf Emails? Oder wenn man das Passwort ändert? Im Prinzip hat die Person ja ihr Passwort freiwillig hergegeben.

Vielen Dank im Voraus. MfG féerique
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 20:01
Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Nordseeküste
Beiträge: 54
Standard AW: Person wegen Hacker Tools/hacken anzeigen

Zitat:
Zitat von feerique Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

ich hätte da mal eine Frage zu diesem Thema. Und zwar hieß es gerade:

"Konkret heisst das,das erst wenn ein erkennbarer Vor- oder Nachteil eintrifft schreitet die Justiz ein."


Trifft es in dem Falle zu, wenn man von der Person x freiwillig das Passwort für die Emailadresse bekommt und man liest die Emails und antwortet auf Emails? Oder wenn man das Passwort ändert? Im Prinzip hat die Person ja ihr Passwort freiwillig hergegeben.

Vielen Dank im Voraus. MfG féerique
Ich habe das nicht ganz verstanden
Wenn Du von X das Passwort freiwllig erhalten hast, bist Du nochl ange nicht berechtigt, das Konto zu mißbrauchen.
Meintest Du das?
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
anzeige erstatten (anzeige erstatten wegen Hacker-Angriff auf website) nuser Strafrecht & Internet 6 25.08.2008 20:06
Service für Remote Administration Tools crytek Strafrecht & Internet 1 26.08.2007 16:10
Hacken eines passwortgeschützten Forums Anonymous Strafrecht & Internet 24 17.07.2007 09:43
Hacker anzeigen? del Strafrecht & Internet 6 17.05.2007 11:23
Aufforderung zum Hacken waschi Sonstiges zum Onlinerecht 1 23.04.2006 00:37



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:42 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46