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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 17:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard Privatverkauf und eine Briefsendung


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Hallo, habe heute mit einen Freund gesprochen, der einen Anwalt kenn, der folgendes gesagt hat.

Beim versand übernimmt der Käufer das Risiko. Sollte ein Brief versendet worden sein und jemand anwesend war (z.B. Frau) ist das als Beweiß genügend, wenn die Ware nicht eingetroffen ist (verloren gegangen). Somit muss der Verkäufer auch keinen Ersatz bzw. Rückbuchung leisten.

Ist das so richtig?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 20:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Privatverkauf und eine Briefsendung

Nein, ist es nicht. Das Risiko hängt zum einen von der Schuld ab (Bringschuld, Holdschuld, Schickschuld) zum anderen davon, ob Käufer/Verkäufer Verbraucher oder Unternehmer sind. Ein pauschales "der Käufer hat das Risiko" ist falsch und in der rechtlichen Praxis eher selten. Häufiger trägt der Verkäufer das Risiko (zumindest was den Einkauf im Internet angeht)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2009, 09:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Privatverkauf und eine Briefsendung

In diesen Fall geht es um einen privaten Verkäufer der das Versenden des Briefes somit nachweisen kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2009, 12:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Privatverkauf und eine Briefsendung

Dann sollte das passen
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  #5 (permalink)  
Alt 08.01.2009, 14:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Privatverkauf und eine Briefsendung

Wie gesagt ich hatte damals falsch verstanden. Ich dachte wenn eine private Person einen Brief versendet und der Käufer das auch als "nicht versicherte" sendung akzeptiert, dann muss der Verkäfer per Beleg das nachweisen.

Richtig wäre auch, wenn der Verkäufer einen Zeugen hat.

Wie ist das eigentlich wenn die zwei Personen nicht am Schalter sondern in einen Postkasten die Ware legen. Wäre das auch ausreichend?
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