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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Beim versand übernimmt der Käufer das Risiko. Sollte ein Brief versendet worden sein und jemand anwesend war (z.B. Frau) ist das als Beweiß genügend, wenn die Ware nicht eingetroffen ist (verloren gegangen). Somit muss der Verkäufer auch keinen Ersatz bzw. Rückbuchung leisten. Ist das so richtig? |
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| Nein, ist es nicht. Das Risiko hängt zum einen von der Schuld ab (Bringschuld, Holdschuld, Schickschuld) zum anderen davon, ob Käufer/Verkäufer Verbraucher oder Unternehmer sind. Ein pauschales "der Käufer hat das Risiko" ist falsch und in der rechtlichen Praxis eher selten. Häufiger trägt der Verkäufer das Risiko (zumindest was den Einkauf im Internet angeht)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Dann sollte das passen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wie gesagt ich hatte damals falsch verstanden. Ich dachte wenn eine private Person einen Brief versendet und der Käufer das auch als "nicht versicherte" sendung akzeptiert, dann muss der Verkäfer per Beleg das nachweisen. Richtig wäre auch, wenn der Verkäufer einen Zeugen hat. Wie ist das eigentlich wenn die zwei Personen nicht am Schalter sondern in einen Postkasten die Ware legen. Wäre das auch ausreichend? |
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