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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2009, 11:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.12.2008
Beiträge: 2
Standard Werbeanrufe Firma zu Firma


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Moin Moin!

Ich habe eine schnelle kurze Frage!
Es ist ja verboten Endverbraucher mit Werbeanrufen zu belästigen ohne deren Einverständnis!
Wie ist es aber wenn man als Firma eine andere Firma für Werbezwecke anruft (ála "Haben Sie interesse an dem und das?")?

(Ich hab das nich vor, sondern bin betroffen!)
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2009, 12:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Werbeanrufe Firma zu Firma

Schelle kurze Antwort
BGH Urteil vom 20.09.2007 I ZR 88/05
Zitat:
Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er geplant war, einverstanden sein. ...
http://www.jurpc.de/rechtspr/20080011.htm
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2009, 12:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.12.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Werbeanrufe Firma zu Firma

Kenn ich!
Trifft das aber auch zu wenn der angerufene Gewerbetreibender ist? (Der Anschluss auch dazu verwendet wird)
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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2009, 12:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Werbeanrufe Firma zu Firma

Darum ging es ja gerade in dem Urteil, dass der angerufene Gewerbetreibender war.
Bei Privatpersonen braucht man kein Urteil, dafür gibt es Gesetze
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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