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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2005, 08:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2005
Beiträge: 1
Standard Urheberrecht Landkarte und Schadensersatzforderung


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Hi bin nagelneu hier,
und hier folgt die Frage:

Mal angenommen eine Landkarte wurde auf der Homepage eines kleinen Dienstleisters A als
Anfahrtsbeschreibung genutzt. A bekommt Post von einer Kanzlei bezüglich "Unerlaubte
Nutzung von Kartenrechten im Internet".

Angenommen es wird eine Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin würde eine Strafe in
4-stelliger Höhe gefordert (entgangene Lizenzgebühren). Weiterhin wird in der
Unterlassungserklärung eine Gebührenerstattung gefordert. Als Gegenstandswert der
Gebührenerstattung wird der ca. 6-Fache Wert des geforderten betrags angegeben.

Diese Kosten sind für A natürlich gerade in der jetztigen Zeit immens hoch und er
ist ziemlich verzweifelt. Leider kennt er sich mit diesem Problem überhaupt nicht
aus und war sich des Verstosses auch nicht bewußt.

Tja, was kann A nun tun und was ist der beste Weg. A weiß das er einen Fehler begangen hat
und die besagte karte ist sofort entfernt worden.

Danke für eure und viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 25.04.2006, 21:15
Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 72
Standard ???

Hi,
also ob man da viel machen darf weiß ich nicht aber es ist doch eigentlich logisch bevor man inhalte benutz sollte man aber sowiso immer vorher fragen.

cu
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  #3 (permalink)  
Alt 30.04.2010, 23:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2010
Beiträge: 27
Standard AW: Urheberrecht Landkarte und Schadensersatzforderung

Also das war vor vielen Jahren, und dieser spezielle Fall hat sich wohl längst erledigt. Aber ähnliche Fälle kommen sicher auch heute immer wieder vor.

Ich würde folgendes tun:
Zunächst natürlich sofort den Mangel abstellen (wurde hier auch richtig getan).

Die Schadensersatzforderung scheint hier weit überzogen. Also führe ich eine Preisermittlung durch, was eine solche Lizenz tatsächlich kosten würde. (Preisanfrage bei Mitbewerbern und durch einen Dritten beim Verlag selbst). Wenn dann herauskommt, dass eine solche Lizenz für XX zu haben ist, dann kann nicht XXXX als Schadenersatz gefordert werden.

(Wenn herauskommt, dass so etwas tatsächlich XXXX kostet, dann wird es etwas schwieriger. Davon gehe ich aber jetzt nicht aus.)

Ist XX erträglich, dies als Schadensersatz zur Zahlung anbieten. So etwas nennt man dann "Lehrgeld zahlen". Sofern keine Einigung erzielt wird, muss man eine neutrale Instanz hinzuziehen.

Wenn man zu wenig Geld hat, um sich einen Anwalt zu leisten, kann man sich bis zu einem gewissen Streitwert auch selbst vor Gericht vertreten. Schließlich ist man mündiger Bürger. Letztendlich ist der Richter auch studierter Jurist und kann den Anwaltlosen vor Übervorteilung durch den Beanwalteten schützen, denn ein Richter ist neutral.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, wer ehrlich mit dem Richter spricht, bekommt in aller Regel eine faire Entscheidung.

Wenn es auch für diesen Fall viel zu spät sein dürfte, so hoffe ich doch, dass ich vergleichbaren Fällen damit helfen konnte.

Kandidat66
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  #4 (permalink)  
Alt 01.05.2010, 12:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberrecht Landkarte und Schadensersatzforderung

Und inzwischen gibt es auch schon genügend Rechtssprechung zu dem Thema ... Also erst mal dirt erkundigen.
Zitat:
Wenn man zu wenig Geld hat, um sich einen Anwalt zu leisten, kann man sich bis zu einem gewissen Streitwert auch selbst vor Gericht vertreten.
Davon würde ich immer abraten. Ist wie ohne Ahnung ein Haus zu bauen ... Vor Gericht gibt es soviele Fallstricke, und der gegnerische Anwalt wird sich freuen, diese bereit zu legen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 01.05.2010, 17:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2010
Beiträge: 27
Standard AW: Urheberrecht Landkarte und Schadensersatzforderung

Hallo aaky,

du sagtest zum Thema sich vor Gericht selbst vertreten:
"Davon würde ich immer abraten. Ist wie ohne Ahnung ein Haus zu bauen ... Vor Gericht gibt es soviele Fallstricke, und der gegnerische Anwalt wird sich freuen, diese bereit zu legen."

Es ist die beliebteste Werbeaussage von Anwälten, dass man vor Gericht ohne diese keine Chance hätte.
Diese Aussage ist nachweislich falsch.

Richtig ist: Man hat bessere Chancen.

Eine Schlacht ist erst verloren, wenn einer aufgibt. Wenn ich nur mangels Anwalt mich nicht traue für mein Recht zu kämpfen, dann bin ich doch zum wehrlosen Stück Vieh degradiert.

Ein guter Richter kennt sehr wohl den Unterschied zwische Sachlage, Rechtslage und den rethorischen Künsten eines Anwalts.

In der Regel sind die Richter auch diejenigen, die im Rechtsstudium etwas besser abgeschnitten haben, als diejenigen, die sich als Anwalt durchs Leben schlagen müssen. Denn Richterposten sind durchaus begehrt.

Weiterhin haben die meisten Richter einen sehr gut entwickelten Sinn für Gerechtigkeit. In der Urteilsfindung erkennen diese dann auch die zutreffenden Paragraphen, die im Sinne von wahrer Gerechtigkeit diese Entscheidung stützen.

Der Anwalt ist ein Dienstleister, der mir bei der Durchsetzung meiner Rechte hilft, und nicht mehr. Mit Anwalt habe ich also bessere Chancen oder/und einfach mehr Bequemlichkeit (ich mus mich nicht selbst einlesen), aber auch ein höheres Risiko. Wenn ich verliere habe ich nicht nur die gegnerischen Kosten sowie die Prozesskosten am Hals, sondern auch die Kosten meines eigenen Anwalts. Die wenigsten Anwälte sind bereit auf Erfolgsbasis zu arbeiten.

Wenn wir soweit kommen, dass wir ohne Anwalt kein Recht mehr bekommen können, dann würden alle, die sich keinen Anwalt leisten können zu Sklaven gemacht werden.

Dies ist Gott sei Dank noch nicht so!

Gruß

Kandidat66
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