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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige und hier folgt die Frage: Mal angenommen eine Landkarte wurde auf der Homepage eines kleinen Dienstleisters A als Anfahrtsbeschreibung genutzt. A bekommt Post von einer Kanzlei bezüglich "Unerlaubte Nutzung von Kartenrechten im Internet". Angenommen es wird eine Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin würde eine Strafe in 4-stelliger Höhe gefordert (entgangene Lizenzgebühren). Weiterhin wird in der Unterlassungserklärung eine Gebührenerstattung gefordert. Als Gegenstandswert der Gebührenerstattung wird der ca. 6-Fache Wert des geforderten betrags angegeben. Diese Kosten sind für A natürlich gerade in der jetztigen Zeit immens hoch und er ist ziemlich verzweifelt. Leider kennt er sich mit diesem Problem überhaupt nicht aus und war sich des Verstosses auch nicht bewußt. Tja, was kann A nun tun und was ist der beste Weg. A weiß das er einen Fehler begangen hat und die besagte karte ist sofort entfernt worden. Danke für eure und viele Grüße |
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| Also das war vor vielen Jahren, und dieser spezielle Fall hat sich wohl längst erledigt. Aber ähnliche Fälle kommen sicher auch heute immer wieder vor. Ich würde folgendes tun: Zunächst natürlich sofort den Mangel abstellen (wurde hier auch richtig getan). Die Schadensersatzforderung scheint hier weit überzogen. Also führe ich eine Preisermittlung durch, was eine solche Lizenz tatsächlich kosten würde. (Preisanfrage bei Mitbewerbern und durch einen Dritten beim Verlag selbst). Wenn dann herauskommt, dass eine solche Lizenz für XX zu haben ist, dann kann nicht XXXX als Schadenersatz gefordert werden. (Wenn herauskommt, dass so etwas tatsächlich XXXX kostet, dann wird es etwas schwieriger. Davon gehe ich aber jetzt nicht aus.) Ist XX erträglich, dies als Schadensersatz zur Zahlung anbieten. So etwas nennt man dann "Lehrgeld zahlen". Sofern keine Einigung erzielt wird, muss man eine neutrale Instanz hinzuziehen. Wenn man zu wenig Geld hat, um sich einen Anwalt zu leisten, kann man sich bis zu einem gewissen Streitwert auch selbst vor Gericht vertreten. Schließlich ist man mündiger Bürger. Letztendlich ist der Richter auch studierter Jurist und kann den Anwaltlosen vor Übervorteilung durch den Beanwalteten schützen, denn ein Richter ist neutral. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, wer ehrlich mit dem Richter spricht, bekommt in aller Regel eine faire Entscheidung. Wenn es auch für diesen Fall viel zu spät sein dürfte, so hoffe ich doch, dass ich vergleichbaren Fällen damit helfen konnte. Kandidat66 |
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| Und inzwischen gibt es auch schon genügend Rechtssprechung zu dem Thema ... Also erst mal dirt erkundigen. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo aaky, du sagtest zum Thema sich vor Gericht selbst vertreten: "Davon würde ich immer abraten. Ist wie ohne Ahnung ein Haus zu bauen ... Vor Gericht gibt es soviele Fallstricke, und der gegnerische Anwalt wird sich freuen, diese bereit zu legen." Es ist die beliebteste Werbeaussage von Anwälten, dass man vor Gericht ohne diese keine Chance hätte. Diese Aussage ist nachweislich falsch. Richtig ist: Man hat bessere Chancen. Eine Schlacht ist erst verloren, wenn einer aufgibt. Wenn ich nur mangels Anwalt mich nicht traue für mein Recht zu kämpfen, dann bin ich doch zum wehrlosen Stück Vieh degradiert. Ein guter Richter kennt sehr wohl den Unterschied zwische Sachlage, Rechtslage und den rethorischen Künsten eines Anwalts. In der Regel sind die Richter auch diejenigen, die im Rechtsstudium etwas besser abgeschnitten haben, als diejenigen, die sich als Anwalt durchs Leben schlagen müssen. Denn Richterposten sind durchaus begehrt. Weiterhin haben die meisten Richter einen sehr gut entwickelten Sinn für Gerechtigkeit. In der Urteilsfindung erkennen diese dann auch die zutreffenden Paragraphen, die im Sinne von wahrer Gerechtigkeit diese Entscheidung stützen. Der Anwalt ist ein Dienstleister, der mir bei der Durchsetzung meiner Rechte hilft, und nicht mehr. Mit Anwalt habe ich also bessere Chancen oder/und einfach mehr Bequemlichkeit (ich mus mich nicht selbst einlesen), aber auch ein höheres Risiko. Wenn ich verliere habe ich nicht nur die gegnerischen Kosten sowie die Prozesskosten am Hals, sondern auch die Kosten meines eigenen Anwalts. Die wenigsten Anwälte sind bereit auf Erfolgsbasis zu arbeiten. Wenn wir soweit kommen, dass wir ohne Anwalt kein Recht mehr bekommen können, dann würden alle, die sich keinen Anwalt leisten können zu Sklaven gemacht werden. Dies ist Gott sei Dank noch nicht so! Gruß Kandidat66 |
| Tags: landkarte, urheberrecht |
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| Schadensersatzforderung durch Schaden Dritter | madman | Sonstiges zum Onlinerecht | 7 | 22.08.2007 14:50 |
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