| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Rein hypothetisch angenommen, eine Person x benutzt ein Shareware-Tool gecrackt, sprich er testet eine x-beliebige Version einmalig aus. Der Urheber erfährt davon und verwarnt mit einer Frist zum Kauf der Software oder Klage. Fragen: a) Wie will der Urheber plausibel vor Gericht nachweisen, dass Person x mutwillig gecrackt hat? Selbst wenn bei einer Internetverbindung beim starten der Software ein Versionscheck erfolgt und eine abweichende Versionsnummer einer Trial-Software vorliegt, heisst es ja noch nicht direkt, dass es gecrackt ist? Man kann mit beliebigen Tools *.exe Dateien fixen/ändern, für was auch immer!. Dieses Ändern einer Software kann man ja niemandem verbieten? b) Kann sich die Person x darauf berufen, dass sie lediglich die Trial genutzt hat, welche frei zum Download verfügbar ist? Dafür muss natürlich Punkt a geklärt sein! Der Nachweis. c) Wie würde eine Klage im groben verlaufen, wenn der Angeschuldigte im Ausland sitzt? Macht das überhaupt Sinn, aus Deutschland jemanden im Ausland zu klagen? Vorallem in einem Nicht-EU-Land? Auch fernes Ausland! Das sind wahrscheinlich bei einem Nicht-EU-Land die Chancen sehr gering? Vielen Dank für eure Antworten! |
| |||
| a) Irgendeinen Nachweis wird der Urheber schon haben. Sonst käme er nicht auf die Idee. Ob der vor Gericht Bestand hätte oder mit irgendwelchen Argumenten widerlegt werden könnte müsste man dann sehen. b) Eigentlich die gleiche Antwort wie A. Es kommt auf den Nachweis an c) Relativ wenig, aber das ist Sache des Urhebers. Wenn er dazu in der Lage ist, warum sollte er es nicht machen? Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Zu Punkt a) mal ernsthaft, dafür braucht man doch immernoch einen Hausdurchsuchungsbefehl, um eine Beweislage auch 100% abzusichern? Man kann doch nicht vor Gericht gehen und sagen: Die IP-Adresse, die wahrscheinlich dem User: x gehört, hat dann und dann (server-logs), mit einer modifizierten *.exe-Datei meine Software ausgeführt, welche mit folgendem crack im Internet: ww.crack.com/crack.exe (fiktiv) gefixt wurde? Das sagt ja noch nichts darüber aus, ob es auch wirklich Person x oder nicht doch Person y oder z war? Vielleicht der Nachbar, Freundin, etc. wer auch immer. Das ist in meinen Augen total schwammig! Das reicht doch nicht mal für eine Klage? |
| |||
| Für eine Anzeige reicht das allemal - dazu geht man noch nicht "vor Gericht", das kommt erst nach der Ermittlung. Ist doch bei den ganzen Tauschbörsen-Nutzern auch nicht anders. Und die Ermittlung der Umstände (Version, Täter ...) erfolgt dann nach der Anzeige im Zuge des Ermittlungsverfahrens durch die entsprechenden Behörden (ua. auch mit Hausdurchsuchungen). Das ist überall so
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Auf gut Deutsch! Wenn Person x abstreitet und behauptet, sie hätte nichts damit zu tun, wäre es ja so gesehen Aussage gegen Aussage. Man hätte die Aussage der Technik oder besser formuliert den Hinweis und auf der anderen Seite aber einen User der behauptet/aussagt er hätte damit nicht im geringsten was zu tun. An diesem Punkt müsste man eine Hausdurchsuchung forcieren! Nach meiner Meinung. Aber vielleicht kenne ich mich da zu wenig aus?!?!? Nochmals, dass ist doch ein ziemlich unrealistisches Szenario! So ein Hinweis soll wirklich genügen, eine komplette Hausdurchsuchung in einem Nicht-EU-Land durch zu führen? Geändert von peter.fuchs (08.01.2009 um 13:40 Uhr). |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Nachweis über Herstellungsfehler bei Winterreifen aus Online-Kauf | rkaiser | E-Commerce | 3 | 14.10.2008 11:34 |
| Nachweis für Domaininhaber | kisi | Domain-Recht | 3 | 02.05.2008 11:30 |
| Software | RBS05 | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 30.06.2007 23:17 |
| |