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Zunächst mal ist das sicherlich nicht strafbar.
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Ich weiß ja nicht, was genau du meinst, aber Verstoß gegen Urheberrecht (Nutzung ohne Genehmigung des Urhebers) wäre unter anderem auch strafbar.
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Mit der Registrierung und dem Übertragen der Inhalte an das Internetforum stimmst du in der Regel der Veröffentlichung des Materials zu, und räumst dem Forenbetreiber ein beschränktes Nutzungsrecht am übertragenen Inhalt ein.
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Nicht automatisch. Eine Veröffentlichung durch den Urheber ist nicht mit einem übertragenem Nutzungsrecht gleichzusetzen. Im Gegenteil, der Urheber hat nach wie vor alle Rechte aus Urheberrecht, und dazu gehört auch ein Widerruf eines möglicherweise gegebenen Nutzungsrechts.
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Wenn sich so ein Exhibitionist dann daneben benimmt,
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Dir ist aber schon klar, das es hier um andere Probleme geht als Exhibitionismus. Wenn nicht, solltest du die Definition dieses Begriffs mit der Definition von Bildern, privaten Daten und ähnlichem vergleichen.
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und infolge dessen die Nutzungsberechtigung entzogen kriegt, erlischt das Nutzungsrecht deshalb nicht.
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Wieso sollte es nicht? Wenn man jemandem etwas entzieht - und das auf gesetzlicher Basis, denn der Entzug gegebener Nutzungsrechte ist gesetzlich im UrhG verankert - warum sollten solche Rechte dann nicht erlöschen? Sehr seltsame Rechtsauffassung.
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Ob ein nachträglicher, rechtswirksamer Wiederruf möglich ist,
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Ja, ist im UrhG geregelt.
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welcher dann aber sicherlich der Schriftform bedarf,
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Wo soll das denn stehen? Für den Widerruf der Nutzungsrechte ist gesetzlich keine Form vorgeschrieben, deswegen bedarf es auch keiner Schriftform.
Dazu fällt mir nur ein: "Einfach mal die Klappe halten, wenn man keine Ahnung hat".
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Persönlicher Kommentar dazu: Man sollte sich halt vorher überlegen was man tut. Wer glaubt, sein Privatleben ungehemmt im Internet ausbreiten zu müssen, braucht sich hinterher nicht zu beschweren.
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Persönlicher Kommentar von mir: Lebensumstände ändern sich, so auch Ansichten. Und wenn jeder an seiner Meinung von früher aufgezogen werden kann, würde es einige Probleme mehr geben. Und sicherlich hat jeder das Recht über sein Privatleben selbst zu entscheiden - da bedarf es keiner heroischen selbstherrlichen Besserwisser - und wenn man seine Meinung ändert, kann man durchaus im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten handeln.
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Gelten da dann die üblichen 14 Tage, um von dem Vertrag (in dem Fall Nutzungsrecht) zurückzutreten ...
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Die haben damit absolut nichts zu tun. Im UrhG gibt es dafür keien Fristen.