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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige In der Folge wird der Uploader aus irgendwelchen Gründen (die mit der Veröffentlichung nichts zu tun haben) vom Webadmin des Forums gesperrt. Das upgeloadete Material wird jedoch weiterhin veröffentlicht, ohne dass das gesperrte Mitglied das unterbinden kann. Liegt hier eine strafbare Handlung vor, und wenn ja, welche? |
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| Verstoß gegen das Urheberrecht. Sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich strafbar. Allerdings sollte man schon wissen, welchem Recht der Betreiber untersteht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Und es könnte sein, dass du bei der Registrierung in dem Forum dem Betreiber ein Nutzungsrecht an dem Material eingeräumt hast. Dann is ja wieder anders. |
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| Allerdings kann man als Urheber das Nutzungsrecht widerrufen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zunächst mal ist das sicherlich nicht strafbar. Mit der Registrierung und dem Übertragen der Inhalte an das Internetforum stimmst du in der Regel der Veröffentlichung des Materials zu, und räumst dem Forenbetreiber ein beschränktes Nutzungsrecht am übertragenen Inhalt ein. Wenn sich so ein Exhibitionist dann daneben benimmt, und infolge dessen die Nutzungsberechtigung entzogen kriegt, erlischt das Nutzungsrecht deshalb nicht. Ob ein nachträglicher, rechtswirksamer Wiederruf möglich ist, welcher dann aber sicherlich der Schriftform bedarf, weiß ich nicht. Zumindest bei einer deutschen Internetseite muss dazu eine Betreiberkennzeichnung mit Kontaktmöglichkeit angeboten werden. Ist das nicht der Fall, sollte sich der Kontakt zum Betreiber in der Regel über den Administrativen Kontakt des Domain-Inhabers (Admin-C) herstellen lassen, den man beim zuständigen Registrar i.d.R. online abfragen kann. Bei .de-Domains ist das die DENIC eG. Persönlicher Kommentar dazu: Man sollte sich halt vorher überlegen was man tut. Wer glaubt, sein Privatleben ungehemmt im Internet ausbreiten zu müssen, braucht sich hinterher nicht zu beschweren. |
| Tags: account, ban, bilder, bildmaterial, copyright, copyrightverletzung, filme, filmmaterial, forum, sperrung, unerwuenschte veroeffentlichung |
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