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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Erst einmal herzlichen Dank, dass es so ein Forum wie dieses gibt ! Hätte ich auch nur geahnt wie schwierig (und teuer) diese Materie werden kann, wäre ich nicht freiwillig Webmaster in unserem Verein (e.V.) geworden. Ein Thema beschäftigt mich derzeit besonders: Angenommen man fotografiert auf Vereinsveranstaltungen fleißig Mitglieder und Gäste und stellt diese Fotos auf der Webseite des Vereins ins Internet. - Inwieweit muss vorher mit jeder abgebildeten Person geklärt werden, ob einer Veröffentlichung zugestimmt wird? - Sollte der Verein in seiner Satzung eine Regelung dazu treffen? - Haben die abgebildeten Personen ein Recht darauf, dass das Foto aus dem Netz genommen wird? - In welcher Form können sie dieses Recht einfordern? Gleich anwaltlich, also mit Kosten verbunden, oder gibt es eine Verpflichtung zunächst selbst eine Entfernung zu verlangen? - Gibt es Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Fotos von Minderjährigen (also gemeint ist hier die Vereinsjugend)? Also, mich interessiert es einfach nur mal so, nicht konkret. Herzlichen Dank für sachdienliche Antworten und mit sportlichen Grüßen Sportsmann |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Also das in der Satzung zu regeln, halte ich für falsch, bzw. als unzureichend. Denn eine ausdrückliche Einwilligung ist das m.E. nicht und die bedarf es. Zumal könnten ja auch nicht-Vereinsmitglieder anwesend sein (Ehepartner, Kinder usw.), die würden da nicht drunter fallen. Ferner rechnet niemand damit das man pauschal mit dem Vereinseintritt einer solchen Regelung zustimmt, da eigentlich kaum jemand eine Vereins-Satzung wirklich ließt. Auch rate ich eher zu einer schriftlichen Einwilligung, auch wenn das problematisch ist. Man kann es auch zu Beginn der Veranstaltung kund tun das fotografiert wird und diese veröffentlicht werden. Wer es nicht möchte, kann sich dann melden und wird entsprechend berücksichtigt. Zeugen für die Einwilligung gibt es dann ja auch genug. Zitat:
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| Tags: photos, urheberrecht, verein |
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