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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2009, 20:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 1
Standard Persönlichkeitsrechte an Photos im Internet


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Hallo Forumsmitglieder !

Erst einmal herzlichen Dank, dass es so ein Forum wie dieses gibt ! Hätte ich auch nur geahnt wie schwierig (und teuer) diese Materie werden kann, wäre ich nicht freiwillig Webmaster in unserem Verein (e.V.) geworden.

Ein Thema beschäftigt mich derzeit besonders:
Angenommen man fotografiert auf Vereinsveranstaltungen fleißig Mitglieder und Gäste und stellt diese Fotos auf der Webseite des Vereins ins Internet.
- Inwieweit muss vorher mit jeder abgebildeten Person geklärt werden, ob einer Veröffentlichung zugestimmt wird?
- Sollte der Verein in seiner Satzung eine Regelung dazu treffen?
- Haben die abgebildeten Personen ein Recht darauf, dass das Foto aus dem Netz genommen wird?
- In welcher Form können sie dieses Recht einfordern? Gleich anwaltlich, also mit Kosten verbunden, oder gibt es eine Verpflichtung zunächst selbst eine Entfernung zu verlangen?
- Gibt es Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Fotos von Minderjährigen (also gemeint ist hier die Vereinsjugend)?

Also, mich interessiert es einfach nur mal so, nicht konkret.

Herzlichen Dank für sachdienliche Antworten
und mit sportlichen Grüßen
Sportsmann
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  #2 (permalink)  
Alt 09.01.2009, 20:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Blinzeln AW: Persönlichkeitsrechte an Photos im Internet

Zitat:
- Inwieweit muss vorher mit jeder abgebildeten Person geklärt werden, ob einer Veröffentlichung zugestimmt wird?
Eigentlich schon, es sei denn, es ist eine öffentliche Veranstaltung. Da Vereinsversammlungen aber eigentlich einen geschlossenen Kreis von Personen beinhalten, muss das Recht am eigenen Bild (um das geht es hier) gewahrt bleiben.
Zitat:
- Sollte der Verein in seiner Satzung eine Regelung dazu treffen?
Kann man, aber das muss eben vorher passieren. Im Nachhinein funktioniert das nicht.
Zitat:
- Haben die abgebildeten Personen ein Recht darauf, dass das Foto aus dem Netz genommen wird?
Ja, wenn sie Gegenstand des Bildes (also nicht nur Beiwerk) sind. Da bei Vereinsversammlungen wohl kaum der schöne Pokal fotografiert werden soll, sondern die Leute, ist das wohl eher zu bejahen. Das müsste man aber bei jedem Bild im Einzelfall sehen.
Zitat:
- In welcher Form können sie dieses Recht einfordern? Gleich anwaltlich, also mit Kosten verbunden, oder gibt es eine Verpflichtung zunächst selbst eine Entfernung zu verlangen?
Jeder hat das Recht sein Recht nach eigenem Ermessen wahrzunehmen, auch durch Profis. Allerdings gilt hier der Grundsatz der "Schadensminimierung". Heißt, dass man nicht immer auch gleich für die Anwaltskosten aufkommen muss, wenn es andere, einfachere Möglichkeiten gegeben hätte und der Betreffende dazu in der Lage gewesen wäre. Muss man also auch im Einzelfall betrachten.
Zitat:
- Gibt es Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Fotos von Minderjährigen (also gemeint ist hier die Vereinsjugend)?
Hier können Erziehungsberechtigte im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht auch ein Wörtchen mitzureden haben. Ich nehme mal an, du hast die Frage nicht auf eine spezielle Darstellung der Minderjährigen bezogen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2009, 17:22
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Persönlichkeitsrechte an Photos im Internet

Also das in der Satzung zu regeln, halte ich für falsch, bzw. als unzureichend. Denn eine ausdrückliche Einwilligung ist das m.E. nicht und die bedarf es. Zumal könnten ja auch nicht-Vereinsmitglieder anwesend sein (Ehepartner, Kinder usw.), die würden da nicht drunter fallen. Ferner rechnet niemand damit das man pauschal mit dem Vereinseintritt einer solchen Regelung zustimmt, da eigentlich kaum jemand eine Vereins-Satzung wirklich ließt.

Auch rate ich eher zu einer schriftlichen Einwilligung, auch wenn das problematisch ist. Man kann es auch zu Beginn der Veranstaltung kund tun das fotografiert wird und diese veröffentlicht werden. Wer es nicht möchte, kann sich dann melden und wird entsprechend berücksichtigt. Zeugen für die Einwilligung gibt es dann ja auch genug.

Zitat:
- Haben die abgebildeten Personen ein Recht darauf, dass das Foto aus dem Netz genommen wird?
Wenn keine Einwilligung / Vergütung bzw. Ausnahmen (insbes § 23 KunstUrhG) erfolgt ist, m.E. ja.

Zitat:
In welcher Form können sie dieses Recht einfordern? Gleich anwaltlich, also mit Kosten verbunden, oder gibt es eine Verpflichtung zunächst selbst eine Entfernung zu verlangen?
Hängt meist von der "Streitlust" der Person ab.

Zitat:
Gibt es Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Fotos von Minderjährigen (also gemeint ist hier die Vereinsjugend)?
Einwilligung durch die Eltern
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