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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Ein beliebiges OS Projekt lizensiert unter der GPL3 (3 sehr wichtig?) hat mittlerweile eine kleine Community. Früher oder später werden User Fanprojekte erstellen, an der Version rumbasteln und diese vielleicht sogar parallel zum Download anbieten. Daran ist ja nichts auszusetzen, doch wie ist das mit dem Namen dieses Projektes - in wiefern dürfte man einen solchen nutzen, für zum Beispiel ein Fanforum oder ein Wiki ? Ich hoffe die Frage passt so .. |
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| Vermutlich insoweit, wie man nicht mit Markenrechten kollidiert. Wobei Markenrechte nicht nur durch Eintragung einer Marke, sondern auch durch ihren Gebrauch entstehen können. Wann ein Markenrecht greifen würde, kann man nur im konkreten Einzelfall zu beurteilen versuchen.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Zitat:
Sonbst nimmst du es ja auch immer so penibel genau, dann auch hier.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wo kann man etwas zu Markenrechten lesen, die auch wirklich für sowas greifen ? Es gibt sicherlich verschiedene, aber das kann ich nicht wissen und etwas falsches zu lesen wäre auch nicht gut |
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| Die eientliche Quelle ist das Markengesetz http://bundesrecht.juris.de/markeng/ Alles andere ist Auslegung oder Rechtssprechung
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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