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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 11:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2009
Beiträge: 2
Standard Online Rechnung


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Einen wunderschönen guten tag ich gebe mein bestes um mein Problem gemäß der AGPS hier darzustellen...

Kann es rechtmäßig sein, bei einer Online Registration auf das Wiederrufsrecht zu verzichten, indem man sich registriert.
Sofern das Wiederrufsrecht teil der AGP`s des online dienstes sind, kann man wenn man diese bestätigt, nicht automatisch aufs wiederrufsrecht vrzichten oder?
. ... in der email steht aber


Sie haben sich auf der Seite xxx angemeldet und erhalten dafür ein Jahr
Zugang zu den Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular
mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse ausgefüllt.
Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das
Widerrufsrecht akzeptiert.

Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren
Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2 BGB. Auf unserer
Seite xxx beginnt die Dienstleistung sofort nach Anmeldung.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 12:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Online Rechnung

Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht gibt es nicht, allerdings ist es durchaus rechtens, dass es bei Dienstleistungen, sobald mit der Ausführung begonnen wurde, kein Widerrufsrecht besteht (steht in dem genannten Paragraphen des BGB)
Die Frage die sich bestenfalls stellt: Stand schon vor der Anmeldung das es kostenpflichtig ist oder stand das nur in den AGB, dann würde man da evenmtuell rauskommen, sonst wird das wohl Lehrgeld sein Und nicht vergessen, meistens muss man solche Sachen (nachweislich) kündigen, sonst zahlt man Jahr für Jahr für Jahr ....
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 22:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 1
Standard AW: Online Rechnung

@ Cesare

Hallo,

ich habe gerade denselbem Fall und würde gerne Wissen wie Dein weiteres Vorgehen ist.

Ich habe erstmal Widerspruch eingelegt worauf die Antwort kam das ich mein Widerrufsrecht aufgrund § 312d Abs 3 Nr. 2 verwirkt habe.

Ich denke ich werde nochmal dagegen Widerspruch einlegen. Mit der Begründung daß es vorher schon kein Hinweis gegeben hat...
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2009, 17:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Online Rechnung

Pass auf mein problem ist folgendes, ich wurde auf diese seite verlinkt über lichtspielhaus.to um mir den divx zu laden hab mich da dummerwies eregistriert und den player gezogen und DAS ist das PROBLEM! wenn du nix gezogen hast sei froh haste glück dann haste egtl nix zu befürchten aber mein pech ist es halt dss ich die unschöne datei gezogen hab naja...ich werde auf jeden fall zur verbraucherzentrale gehen und die fragen aber in meinem fall muss ich mich mit 100 mücken die ich blechen muss wohl dummerweise zu 50% abfinden...aba wenndu nix geladen hast iss nix dabei...du solltest denen zurück schreiben, dass ihre ausführungen rechtsiwedrig sind und ein verfall des widerrufsrechtes in deinem falle rechtswiedrig ist...ansonsten schließt du dich der bereits vorhandenen sammelklage an die schon tausendfach besteht...

Geändert von Styx (12.01.2009 um 18:58 Uhr). Grund: Auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte soll nicht verwiesen werden / Desweiteren verbale Kosmetik ;)
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  #5 (permalink)  
Alt 12.01.2009, 18:57
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Online Rechnung

Zitat:
verlinkt über lichtspielhaus.to
An dieser Stelle sei auch einmal auf die evtl. Rechtswidrigkeit der dortigen Inhalte und dessen Konsum hingewiesen, schließlich kann bei lichtspielhaus.to von offensichtlich rechtswidrig bereitgestellten Vorlagen ausgegangen werden, das Argument der "Privatkopie" gilt hier nicht. (Name der .to Seite ist absichtlich falsch, wir wollen hier ja nicht noch unbedingt Werbung dafür machen....)

Ansonsten, sehe ich es wie aaky auch bzgl. dem Widerruf.
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