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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige ich habe schon die Suchfunktion benutzt, aber mit meinen Suchbegriffen leider keine Antworten auf meine Fragen gefunden. Fallbeispiel: Ein Benutzer eines Forums/Chats wurde mehrmals wegen Vertössen gegen die Regeln verwarnt, passte sich dennoch nicht an, wurde gelöscht und ihm wurde das virtuelle Hausverbot ausgesprochen. Trotzdem meldet sich der Benutzer immer wieder an und zwar so, dass er nicht sofort erkannt wird. Irgendwann ist er dann in Streitigkeiten verwickelt oder löst diese aus und wird in diesem Zusammenhang vom Betreiber anhand der IP-Adressen "entlarvt". Der Benutzer wird gelöscht und das Spiel beginnt von vorne. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat hier der Betreiber, diesen Benutzer ein für alle mal von seiner Seite fernzuhalten? Strafanzeige? Gang zum Anwalt? Die Beweislage in solchen Fällen ist mir auch nicht ganz klar. Der Betreiber im o.g. Beispiel ist sich sicher, dass es sich immer um den besagten Benutzer handelt. Allerdings sind doch die IP-Adressen kein wirklicher Beweis, da nicht statisch. Gruß und vielen Dank! Moony Geändert von Moony (11.01.2009 um 16:10 Uhr). |
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| Da hilft meistens nur der Gang zum Anwalt. Der kann dann auch rechtlich sauber dokumentieren, Strafanzeige stellen und dann wird der betreffende ermittelt. Dann wird er verurteilt, das Forum zu meiden. Verstößt er dagegen, gibt es dann Geldstrafen ....
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für deine Antwort! So habe ich es mir schon gedacht. Ist das dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch? Wo findet man eigentlich Anwälte, die sich mit dem Internetrecht auskennen? Ich denke bei nem Spezialisten ist man da am besten aufgehoben, oder? Sind eigentlich zu solchen Sachverhalten noch andere Urteile bekannt, außer das von Heise, das man überall findet? |
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| Zum Beispiel hier: http://www.e-recht24.de/rechtsanwaelte.htm |
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| Hallo! Über die tatsächliche Rechtslage bin ich mir auch nicht im Klaren! Bei einem anderen Forum steht auf der Startseite folgender Hinweis: Zitat:
A. |
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