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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 16:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 10
Standard Virtuelles Hausrecht durchsetzen


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Hallo zusammen,

ich habe schon die Suchfunktion benutzt, aber mit meinen Suchbegriffen leider keine Antworten auf meine Fragen gefunden.

Fallbeispiel:
Ein Benutzer eines Forums/Chats wurde mehrmals wegen Vertössen gegen die Regeln verwarnt, passte sich dennoch nicht an, wurde gelöscht und ihm wurde das virtuelle Hausverbot ausgesprochen.
Trotzdem meldet sich der Benutzer immer wieder an und zwar so, dass er nicht sofort erkannt wird. Irgendwann ist er dann in Streitigkeiten verwickelt oder löst diese aus und wird in diesem Zusammenhang vom Betreiber anhand der IP-Adressen "entlarvt".
Der Benutzer wird gelöscht und das Spiel beginnt von vorne.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat hier der Betreiber, diesen Benutzer ein für alle mal von seiner Seite fernzuhalten?
Strafanzeige? Gang zum Anwalt?

Die Beweislage in solchen Fällen ist mir auch nicht ganz klar.

Der Betreiber im o.g. Beispiel ist sich sicher, dass es sich immer um den besagten Benutzer handelt.
Allerdings sind doch die IP-Adressen kein wirklicher Beweis, da nicht statisch.


Gruß und vielen Dank!
Moony

Geändert von Moony (11.01.2009 um 16:10 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 17:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Virtuelles Hausrecht durchsetzen

Da hilft meistens nur der Gang zum Anwalt. Der kann dann auch rechtlich sauber dokumentieren, Strafanzeige stellen und dann wird der betreffende ermittelt. Dann wird er verurteilt, das Forum zu meiden. Verstößt er dagegen, gibt es dann Geldstrafen ....
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 18:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2008
Beiträge: 10
Standard AW: Virtuelles Hausrecht durchsetzen

Danke für deine Antwort!

So habe ich es mir schon gedacht.
Ist das dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch?

Wo findet man eigentlich Anwälte, die sich mit dem Internetrecht auskennen?
Ich denke bei nem Spezialisten ist man da am besten aufgehoben, oder?

Sind eigentlich zu solchen Sachverhalten noch andere Urteile bekannt, außer das von Heise, das man überall findet?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 18:12
Benutzer
 
Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 36
Standard AW: Virtuelles Hausrecht durchsetzen

Zitat:
Zitat von Moony Beitrag anzeigen
Wo findet man eigentlich Anwälte, die sich mit dem Internetrecht auskennen?
Zum Beispiel hier: http://www.e-recht24.de/rechtsanwaelte.htm
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 18:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2009
Beiträge: 7
Standard AW: Virtuelles Hausrecht durchsetzen

Hallo!

Über die tatsächliche Rechtslage bin ich mir auch nicht im Klaren! Bei einem anderen Forum steht auf der Startseite folgender Hinweis:

Zitat:
Dieses Forum ist privat! Zugang erhalten Sie nur auf Empfehlung der Admine und Mod´s.
Ohne eine Empfehlung und/oder Freischaltung durch die Admins, bzw. Mods ist ein unerlaubtes Einloggen unmöglich. Hierin sehe ich den einzigen wirksamen Schutz vor unliebsamen Besuchern!

A.
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