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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Heute habe ich eine Rechnung eines Forenbetreibers erhalten, weil ich unerlaubt "Werbung" (keine direkte Werbung, weil ich nur über die Sache an sich diskutieren wollte) gemacht habe. In den Forenregeln ist u.a. folgendes zu lesen: "Nicht genehmigte Werbung wird anwaltlich abgemahnt und pauschal mit 300.- Euro + Mwst. Werbekostenerstattung berechnet." Ist dieser Vorgang als legitim zu erachten, sprich können Forenbetreiber willkürlich Regeln aufsetzen und bei Missachtung derart vorgehen? Ich muss dazu sagen, dass ich die dementsprechenden Regeln leider überlesen habe. Vielen Dank für entwaige Antworten! |
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| Hallochen wie wir das machen. :wink: .meine Unterschrift zum Beispiel. fuhrt zu unserer B2B Geschaeftsdatenbank und falls Sie "***" im Google suchen, an erster stelle sehen sie unsere Marketingseite, die uebrigens innerhalb von einem Monat vom platz 5mln. bei Alexa, auf 1mln. gestiegen ist...und alles durch erlaubte Aussagen, wie diese, die sie gerade gelesen haben... |
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| Ich denke Forenregeln sind als AGB auszulegen. Es wäre also möglich, dass es sich bei dem oben zitierten um eine überraschende Klausel nach § 305c BGB handelt, was zur Folge hätte, dass sie nichtig wäre. Man könnte allerdings heutzutage davon ausgehen, dass solche Werbung, die man ja dann kostenlos bekommt, nicht gewollt ist und es regelmäßig der Fall ist, dass keine Werbung gemacht werden darf. Darum sollte man schauen, ob das ganze vielleicht wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung ungültig ist.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. Geändert von Elradon (23.10.2009 um 14:44 Uhr). |
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| @Elradon Da bist du mal wieder klassisch auf Werbung in Foren reingefallen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Huch, worein bin ich gefallen? Ich bin nicht der Topicersteller oO
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
| Tags: forum, unerlaubte, werbung |
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