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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Käufer und Verkäufer einigen sich auf einen Deal ausserhalb von Ebay. Käufer bezahlt per Überweisung - Geld wird Abgebucht Verkäufer sagt er versendet die Ware morgen und meldet sich dann nichtmehr. Die Ware ist 8 Tage später immernoch nicht da. Käufer hat: Name Komplette Adresse Bankverbindung Frage: Soll direkt der Anwalt eingeschaltet werden ? Wie sollte man am besten vorgehen |
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| Die Lieferung nachzweislich anmahnen (am besten per Einschrteiben) und wenn das nichts bringt, Lieferung einklagen. Allerdings muss man dazu sagen, dass ebay hierbei keinerlei Hilfe mehr gibt - und nicht ohne Grund wird vor Abschlüssen gewarnt, die in ebay kontaktiert und dann außerhalb ebay abgeschlossen werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Situation wie oben beschrieben, nur rausgefunden, dass Verkäufer den Artikel an eine andere Person verkauft hat, da sie bei eBay für einen höheren Preis verkauft wurde, nachdem mir der Sofortkauf zugesagt wurde. Ist es möglich Schadensersatz, sprich Neupreise zu verlangen? Diese Artikel sind schwer zu bekommen und es war ein guter Preis. Gehört der Artikel rechtlich mir oder dem 2. Käufer, ich habe ja eigentlich ein Kaufvertrag vorher mit dem Käufer geschlossen. Gruß Capone |
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| Zitat:
Bis diese Fragen nicht geklärt sind, kann man nicht sagen ob ein vertrag bestand oder nicht. Wenn nein, gibt es keinen Anspruch. Wenn ja, gibt es zunächst den Anspruch auf Herausgabe der Ware. Schadensersatz/Ersatzbeschaffung gibt es erst bei Unmöglichkeit.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Artikel bezahlt - Ware nicht erhalten - Widerruf möglich? | Janairobi | Onlineauktionen | 8 | 16.03.2011 04:44 |
| Widerruf, Ware noch nicht erhalten? | bastibasti | E-Commerce | 1 | 26.11.2007 13:58 |
| bei privatkauf keine ware erhalten | Mirnes | Onlineauktionen | 1 | 14.04.2007 17:46 |
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