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| Anzeige Ich hatte vor einiger Zeit von einer "Racheaktion" gehört, den ich aber rechtlich nirgends einordnen konnte. Angenommen eine Person hat eine andere Person sehr verärgert, die dann auf Rache sinnt. Ich nenne sie mal Person A und Person B. Person A ist sehr wütend und bestellt auf Person B eine große Menge Werbematerial von verschiedensten Firmen via Internet. Macht sich Person A nun strafbar in irgendeiner Hinsicht? |
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| Kommt drauf an, wenn B dadurch ein Schaden ensteht, könnte diese m.E. eben Schadensersatz fordern. Auch wenn das Material selbst nicht kostet, könnten evtl. zusätzliche Kosten für die Entsorgung anfallen. Da gibt es sicherlich noch mehr, ist halt abhängig was man genau tut. Rache ist die Freude der »Kleinkarierten«.
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| Achso, danke für den Hinweis. Ich führe das Beispiel noch um ein paar Details fort: Person A hat nun also auf den Namen von Person B eine nicht unbeträchtliche Anzahl an Werbematerial, Produktproben, etc bestellt. Bei der Bestellung hat Person A, die sich als Person B ausgegeben hat ausdrücklich zugestimmt, dass die Personendatensätze weitergegeben/weiterverkauft werden dürfen und auch andere Firmen Werbung senden dürfen. Der Briefkasten von Person B ist somit nahezu jeden Tag brechend voll. Ausser dass Person B diesen Moloch an Werberei vermutlich kaum noch stoppen kann, könnte sowas Datenschutzrechtlich auch relevant sein? Wenn ich das vorherige Posting richtig verstanden habe ist so eine Situation eine rechtliche Grauzone (?) in der das das Schwert des Rechtes nur geschwungen werden kann wenn ein finanzieller Schaden entsteht, die nervlichen Schäden (extremer Ärger) ungeachtet? Zitat:
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| Zitat:
Allerdings kann man auch da inzwischen "Schadensersatz" erstreiten,w enn es wirklich über Hand nimmt. Und was den Datenschutz angeht: Das betrifft eher die einzelnen Verwender. Selbstverständlich hat jeder das Recht, der Verwendung zu widersprechen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Also ein finanzieller Schaden muss nicht zwangsläufig vorliegen, körperliche oder seelische Schäden gibt es auch, bzw. "sonstige Rechte" (darunter fallen bspw. Urheberrechte oder Datenschutzrechte). Einen Schaden könnte der Person m.E. auch dadurch entstehen, das ihm durch den vollen Briefkasten wichtige Post entgeht, verlorengeht, bzw. erst gar nicht zugestellt werden kann. Auch das ist m.E. ein Schaden. Man könnte ggf. auch hier von einer sog. "Geschäftsführung ohne Auftrag" sehen, hier gibt es ebenfalls eine eigenständige Schadensersatz-Norm: http://dejure.org/gesetze/BGB/678.html Und die Weitergabe von personenbezogenen Daten ohne Einwilligung des Betroffenen - was hier erfolgt ist - ist m.E. nicht nur deshalb keine "Grauzone" sondern eine klare Sache, da es auch in den Datenschutzgesetzen entsprechende Strafvorschriften gibt. http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__43.html http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__44.html In wie weit die in diesem Fall zutreffen können, müsste man prüfen, hab ich jetzt nicht weiter nachgeschaut. Also Möglichkeiten gibt es da genug denke ich.
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