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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Ich habe eine Frage zur künstlerischen Freiheit. Inwieweit darf die künstlerische Freiheit eingeschränkt werden bzw. welchen Regulierungen ist sie unterworfen? Kann einfach jemand sagen: "Die künstlerische Freiheit nehm ich dir, weil es die schützenden Interessen und Bedürfnisse von anderen berührt." ? In diesem Fall: Was versteht man unter den schützenden Interessen Bedürfnissen von anderen? Greetz |
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| Die Künstlerische Freiheit hat jeder, nur diese dürfen nicht nach dem geltendem Recht dem Rassisitischem oder sonstwie Anstössigem Inhalt sein. Hier gibt es durchaus Probleme. Zitat:
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| Ja, de künstlerische Freiheit kann eingeschränkt werden, wenn sie anderen Grundrechten und geltenden Gesetzen entgegensteht. Dabei ist dann immer im Einzelfall zu prüfen, welches das höhere Recht ist. Beispiel: Gefährdung der Gesundheit, Einschränkung anderer Freiheiten, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ... Das kann zB. die von Seilschaft BlackPanders genannten Fälle betreffen, kann aber noch weiter gehen. Öffentliche Ordnung, Ausübung Gewerbebetrieb ... zum Beispiel bei Straßenkünstlern um nur ein weiteres Beispiel zu nennen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Nicht nur Grundrechte können kollidieren, auch das Urheberrecht setzt der künstlerischen Freiheit in gewisser Weise Grenzen. So kann man den Erlaubnisvorbehalt des Urhebers für eine Bearbeitung auch als Grenze der künstlerischen Freiheit sehen, ebenso die Rechte des Urhebers bei Entstellung seines Werkes, was auch ohne Bearbeitung der Fall sein kann. (bspw. Musikwerk in einem Porno)
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |