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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige folgende Sachlage. Bei Ebay wird eine Auktion mit Netbook, 02UMTS STICK und 02Data L Vertrag (SIMKARTE) angeboten. Nach Ende der Auktion wird aber nur Netbook und 02 Data L (SIMKARTE) geliefert. Ware zurückgeschickt aber die Auktion bzw. Vertrag wurde nicht storniert so das der Anbieter 02 mit der ersten Abbuchungen angefangen ist. Der Ebay Verkäufer besteht drauf, dass die Auktion nur auf Netbook und SIMKARTE beschränkt ist. Obwohl fast am Ende der Auktionsbeschreibung eine O2 Werbe/Infotabelle den 02 Data Vertrag (SIMKARTE) und 02 Stick als Lieferumfang mitangibt. HAT MAN IN DIESEM FALL RECHT MIT DEM WIDERRUF BZW. STORNO DER AUKTION ? |
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| Es ist ein Unterschied zwischen Widerruf und der Geltendmachung von Sachmängeln. Ein fehlendes Teil ist ein Sachmangel, der im Zuge der Sachmangelgewährleistung geltend gemacht wird. Hier hat der Verkäufer das Recht, zunächst Nachzubessern (Nachlieferung). Das bedeutet - im Gegensatz zum Widerruf - dass der Vertrag immer noch besteht. Bei einem Widerruf sind die Umstände egal, da wird - soweit möglich - auch alles rück abgewickelt. Bei dem Beispiel könnte es aber sein, das ein Teil (der Teölefonvertrag) gar nicht widerrufen werden kann (Dienstleistung, die bereits begonnen wurde). Und Storno ist un wieder was ganz anderes - rechtlich gibt es den Begriff gar nicht unmd meistens bezeichnet er eine Auflösung des Vertrags in gegenseitiger Übereinstimmung. Das würde hier gar nicht zum Tragen kommen. Als Käufer sollte man sich also klar sein, was man eigentlich will: Sachmängelhaftung, dann hat der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung und der Vertrag besteht weiterhin. Oder Widerruf, dann muss man aber sehen, ob der überhaupt möglich ist.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Also gut. Ich wäre ja zufrieden wenn der Verkäufer nachliefern würde, aber er besteht drauf das das nicht bestandteil der Auktion ist. Wenn mir einer Bestätigen könnte das ich 100 prozentig im Recht bin würde ich ja was unternehmen. |
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| Zitat:
Und im Einzelfall können und dürfen wir hier nicht prüfen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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