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Aber das Thema möchte ich jetzt nicht weiter austreten, okay, der Vergleich hinkt. Zitat:
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Das es dazu kein Grundsatzurteil gibt, wundert mich ehrlich gesagt nicht, meistens endet sowas mit einem Vergleich
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Auch wenn der Thread etwas älter ist, ist er aber inhaltlich noch aktuell und ich möchte ihn auf diesem Wege daher noch mal anstoßen. Zitat:
Man kann sich explizit distanzieren, aber das setzt voraus, dass der Geschädigte in der Lage ist den Autor zu erreichen und dieser wiederrum in der Lage ist seine gemachte Aussage zu entfernen. Hier wurde eBay als Beispiel angeführt. Dort ist der Autor im Gegensatz zu einem Forum ladungsfähig. Und der Autor kann selbst dafür sorgen, dass eine Bewertung zurückgezogen wird. Das geht natürlich auch über die Bearbeitungsfunktion in einem Forum, aber hier fehlt eben die ladungsfähige Anschrift. Dr. Bahr empfiehlt an dieser Stelle die Einholung einer eidesstattlichen Versicherung beim Autor. Dieser soll dann damit bestätigen, dass alle gemachten Aussagen der Wahrheit entsprechen. Im gleichen Zuge hat man dann eine ladungsfähige Anschrift. Allerdings setzt das auch voraus, dass die Unterschrift und die Adresse auf der eidesstattlichen Versicherung stimmt. Streng genommen müsste man das also per Einschreiben abwickeln. Unter dem Strich lässt sich dadurch bereits erkennen, dass der Aufwand für den Betreiber ungleich höher ist als für den vermeintlich Geschädigten. Der muss einfach nur an Eides statt versichern, dass die Behauptung falsch ist. Die sonstige Arbeit liegt dann beim Betreiber. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass viele Seitenbetreiber den kurzen Weg gehen und strittige Beiträge einfach löschen oder entschärfen. Aber so ist es immer noch besser als wenn man gleich für die Inhalte haftbar gemacht werden könnte. |
| Tags: forenhaftung, tatsachenbehauptung |
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