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  #6 (permalink)  
Alt 14.01.2009, 15:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Forenhaftung: unwahre Tatsachenbehauptung

Zitat:
Ich habe noch nie was von Meinungsfreiheit im Straßenverkehr gehört.
In Foren hab ich davon auch noch nicht gehört denn die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht und bestimmt somit das Verhältnis Staat zu Bürger und nicht Bürger (Betreiber der Webseite) zu Bürger (Schreiberling).
Aber das Thema möchte ich jetzt nicht weiter austreten, okay, der Vergleich hinkt.
Zitat:
Gerade das von Dir zitierte Urteil widerlegt diese Behauptung ("Dies kann nur verhindert werden, wenn sich der Seitenbetreiber ausdrücklich von diesen fremden Inhalten distanziert...")
Und genau deswegen ist dieses Urteil umstritten, da diese Auffassung von anderen Gerichten meines Wissens "ad absurdum" geführt wurde (... eine Distanzierung ist nicht ausreichend, es muss auch entfernt werden ...)
Zitat:
Weil die Inhalte nicht als seine eigenen anzusehen sind, wenn er sich davon ausdrücklich distanziert. So ist jedenfalls der Tenor mehrerer Urteile (wobei es eine solche Distanzierung in allen mir bekannten Urteilen eben nicht gegeben war).
Das ist eben der unterschiedliche Standpunkt unserer Meinungen
Zitat:
- es darum geht, dass der Seitenbetreiber die Links selber gesetzt hat
Es gibt auch Urteile zu Foren, irgendwas in Hamburg
Zitat:
Übrigens: Ebay muss, soweit ich gesehen habe, falsche Behauptungen in Bewertungen nicht selbst entfernen. Warum soll es in einem Forum anders sein?
Sie können aber (gerichtlich) dazu verpflichtet werden, wenn es nachweislich falsch ist. Und müssen die Kosten dann dafür tragen. Und darum ging es doch im Endeffekt, oder?
Das es dazu kein Grundsatzurteil gibt, wundert mich ehrlich gesagt nicht, meistens endet sowas mit einem Vergleich
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 21.11.2010, 13:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Forenhaftung: unwahre Tatsachenbehauptung

Auch wenn der Thread etwas älter ist, ist er aber inhaltlich noch aktuell und ich möchte ihn auf diesem Wege daher noch mal anstoßen.

Zitat:
Zitat von waprold Beitrag anzeigen
Das berühmte Link-Urteil von LG Hamburg und Zigtausend Seiten im Internet, die es auslegen, behandelt einen völlig anderen Sachwerhalt, weil

- es darum geht, dass der Seitenbetreiber die Links selber gesetzt hat
- ein pauschale Distanzierung eben nicht ausreichend ist.

Ich rede jetzt von einem Fall, das etwa so aussieht:


============================================
Beitrag von Hans, 13.01.2009:
-------------------------

Peter hat mir einen kaputten Fernseher verkauft

Der Forumbetreiber distanziert sich ausdrücklich von dieser Darstellung. Es liegt die Stellungsnahme von Peter vor:

> Der verkaufte Fernseher war nicht kaputt

============================================

Übrigens: Ebay muss, soweit ich gesehen habe, falsche Behauptungen in Bewertungen nicht selbst entfernen. Warum soll es in einem Forum anders sein?
Auch wenn das LG Hamburg in Sachen Urteilsfindung im Bereich der neuen Medien eher zu belächeln ist, ist das im Grunde richtig.

Man kann sich explizit distanzieren, aber das setzt voraus, dass der Geschädigte in der Lage ist den Autor zu erreichen und dieser wiederrum in der Lage ist seine gemachte Aussage zu entfernen.

Hier wurde eBay als Beispiel angeführt. Dort ist der Autor im Gegensatz zu einem Forum ladungsfähig. Und der Autor kann selbst dafür sorgen, dass eine Bewertung zurückgezogen wird. Das geht natürlich auch über die Bearbeitungsfunktion in einem Forum, aber hier fehlt eben die ladungsfähige Anschrift.

Dr. Bahr empfiehlt an dieser Stelle die Einholung einer eidesstattlichen Versicherung beim Autor. Dieser soll dann damit bestätigen, dass alle gemachten Aussagen der Wahrheit entsprechen. Im gleichen Zuge hat man dann eine ladungsfähige Anschrift.

Allerdings setzt das auch voraus, dass die Unterschrift und die Adresse auf der eidesstattlichen Versicherung stimmt. Streng genommen müsste man das also per Einschreiben abwickeln.

Unter dem Strich lässt sich dadurch bereits erkennen, dass der Aufwand für den Betreiber ungleich höher ist als für den vermeintlich Geschädigten. Der muss einfach nur an Eides statt versichern, dass die Behauptung falsch ist. Die sonstige Arbeit liegt dann beim Betreiber.

Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass viele Seitenbetreiber den kurzen Weg gehen und strittige Beiträge einfach löschen oder entschärfen.

Aber so ist es immer noch besser als wenn man gleich für die Inhalte haftbar gemacht werden könnte.
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