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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Gruß von Henrik |
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| Also wirklich empfehlen kann man eigentlich nur den Gang zum Anwalt. Dieser sollte dann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist oder eben nicht. Es gibt sicherlich noch weitere Möglichkeiten, (Abmahnung akzeptieren, modifiziert abgeben, Zurückweisen [aus best. Gründen, wie Formfehler, Rechtsmissbrauch, fehlendem Wettbewerbsverstoß], mit Abmahner verhandeln, Aussitzen wenn man sich sicher ist, negative Feststellungsklage, Gegenabmahnung...) die sind aber weniger anzuraten wenn man sich nicht wirklich sicher ist. Was man auch tun kann, ist eine Schutzschrift bei den mögichen Gerichten hinterlegen, bei den der Abmahner klagen könnte. Das kann einer einstweiligen Verfügung vorbeugen, ... kann muss nicht. Vorteil ist das Gericht nimmt die eigenen Standpunkte auf. Aber alle Alternativen haben eins m.E. gemeinsam: Man sollte auch hier einen Anwalt zu Rate ziehen. Denn wichtig ist das die Abmahnung überhaupt berechtigt ist, wenn ein Nutzungsvertrag für ein best. Werk vorliegt, könnte dies ggf. nciht der Fall sein.
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| Hallo Styx, danke für die Antwort. Wie findet man denn in Berlin schnell (!) einen kompetenten Anwalt, der einen nicht gleich mehr kostet, als die Beilegung ohne ihn ausmachen würde? |
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