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  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 20:33
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Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 3
Standard Screenshot einer Win-Amp-Visualisierung


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Bei Winamp (einer Musikabspielsoftware) gibt es auch die Möglichkeit, die Musik visuell zu untermalen. Das geht auch im Vollbildmodus, so dass diese Farben und Formen theoretisch interessante Wallpaper wären.

Im Prinzip sind diese Visualisierung programmiert, die Darstellung ist aber abhängig von der Musik, die gerade gespielt wird.

Hat da nun der Programmierer ein Urheberrecht auf den Screenshot einer Visualisierung ? Das Bild selbst hat er ja nicht gemacht, es ist entstanden unter Mithilfe einer anderen Datei.

Konkrete Frage: darf ein Webmaster diese im Prinzip auf Zufall basierenden Visualisierungen als Wallpaper anbieten ?

lg an Alle ...
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2009, 21:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2009
Beiträge: 10
Standard AW: Screenshot einer Win-Amp-Visualisierung

Das würde mich auch sehr interessieren - weiß keiner eine Antwort?

Freundliche Zitantengrüße von
Christa
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  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 17:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Screenshot einer Win-Amp-Visualisierung

Ich frag mal anders:

gibt es keine Antwort, weil das keiner weiß oder weil die Frage so blöd/banal ist oder weil das Thema niemanden interessiert ?

lg, anghy
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  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 20:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Screenshot einer Win-Amp-Visualisierung

Meiner Meinung nach gibt es keinen Urheberrechtsschutz auf die Visualisierung.
Es ist ja kein Werk, was der Urheber des Programms geschaffen hat, sondern ein "maschinenerzeugtes" Werk - und die Maschine kann kein Urheberrecht haben.
Und Design kann man hier auch nicht sagen, da die Darstellung doch wohl kaum in seiner Gesamtheit vom Programmierer erzeugt wurde.
Also meine Meinung: Nein, es gibt keinen Urhebrrechtsschutz von Seiten des Programmierers der Visualkisierung.

Für eine genaue Aussage wende dich an den Anwalt deines Vertrauens, der auf Urheberrecht spezialisiert ist
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 21:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Screenshot einer Win-Amp-Visualisierung

Danke Dir (Deine Aussage deckt sich mit meiner Meinung) .

lg, anghy
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