AW: Internet Portal mit Bewertungen Meines Wissens kommt man nicht immer umhin, (teilweise) die "Verantwortung" übernehmen zu müssen. Auch beim besten Ausschluss nicht.
ZB. bei offensichtlichen Verstoß gegen geltende Gesetze. Das muss man nämlich selbst überwachen (und davon kann man sich nicht freisprechen). Und solche Ansätze sind:
- eindeutig rechtswidrig (bestimmte Parolen, Beleidigung, Verleumndung, Jugendschutz ...)
- Verstoß gegen Namens- / Markenrechte
- ...
Und bei allem Anderen kann davon ausgegangen werden, dass der Betroffene eine Löschung verlangen kann. Und das muss man dann auch machen. Unabhängiog davon ob man sich distanziert. |