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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2009, 18:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2009
Beiträge: 2
Unglücklich Darf Firma Spaßkäufer verklagen?


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Hallo!
Person möchte bei einem Online-Shop aus Palma ein Handy sich aneignen, da diese dort sehr günstig sind.
Er gibt bei der Bestellung 3mal die korrekten Daten ein und klickt auf absenden, es passiert aber nichts, nun wird er ungeduldig gibt immer wieder irgendwelche Daten ein und klickt auf absenden, um nachher auf zurück gehen zu können, alles wieder zu korriegieren und dies dann abzusenden.
Das Problem, beim klicken auf absenden, dass dieses Mal nun funktionierte wurde sofort der Kaufvertrag an diese ungültige E-Mail geschickt.
Die Person ist erschrocken, weil sie auch woanders regelmäßig bestellt aber dort immer 2mal bestätigen muss.
Sie weiß aber, das diese Firma alle Spaßkäufer durch die IP-Adresse ausfindig machen will, um dann rechtliche Schritte einzuleiten.
Um dieses Missverständnis aufzuklären schreibt sie schnell eine E-Mail an diesesn Dienst und entschuldigt sich und klärt diese Situation auf.
Was kann diese Person noch tun?
Entsteht sofort der Kaufvertrag nach 1mal klicken, geht das so schnell oder müsste man 2mal die Daten bestätigen.
Darf diese Firma nun diesen angeblichen Spaßkäufer verklagen obwohl dies ein Missverständnis ist?
Mit freundlichen Grüßen
spike
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2009, 19:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Darf Firma Spaßkäufer verklagen?

Es kommt darauf an, welchem Recht die Firma untersteht. Der Hinweis auf "Palma" zeigt mir eigentlich schon, dass da kaum deutsches Recht gelten wird - die eventuell sogar bewusst deutsches Recht ausschließen wollen.
Denn bestimmte Vorgehensweisen ("doppelte Bestätigung") ist spezifisch für deutsches Recht.
Allerdings dürfte es dann auch kompliziert werden, an die Daten ranzukommen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2009, 19:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Darf Firma Spaßkäufer verklagen?

Hey,
vielen Dank für Deine Antwort.
Wenn das Unternehmen eine .de-Adresse führt ändert dies nichts wenn es die Gesetze von Mallorca führt?
Diese Firma droht z.B. auch 20 Euro zu verlangen wenn man seine Bestellung stornieren möchte.
Kann es eventuell sein, dass diese AGB's inakzeptabel sind und dieser Person nichts passieren kann?
Wie kann diese Person rausfinden ob was passiert, bis auf dass sie mal einen Brief bekommen könnte?...dann wäre es auch zu spät.
Dieser Person tut dieses Missverständnis sehr leid und hat auch eine Entschuldigung sofort geschrieben, ist dass noch ein Spaßkauf?
MfG
Spike

Geändert von Spike (17.01.2009 um 19:10 Uhr).
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