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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 14:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Münster
Beiträge: 13
Standard ebay-privatkauf: objektiv mit mangel


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hallo zusammen,

möchte euch fogenden "fiktiven" fall schildern:

verkäufer (nachfolgend v) bietet ein objektiv canon 24-85 mit dieser artikelbeschreibung an

>>Fast neues Objektiv Canon zoom lens, Sie können mir auch ein Angebot machen. Ultrasonic 67mm, EF 24-85 mm 1:3,5-4,5 für alle Canon EOS Kameras auch für Digital EOS
sehr gut erhalten keine kratzer.
Umschaltung von AF auf MF möglich.
Bei Fragen einfach anschreiben.
Ich verkaufe als Privatperson und weise daher darauf hin, das jeglicher Anspruch auf Gewähr, Garantie,
Rücknahme durch mich ausgeschlossen ist! Wegen des neuen EU-Rechts beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen:
Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat gebraucht verkauft,
dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen
gesetzlich zustehende Garantie bei Gebraucht- oder Neuwaren (mit Ausnahme evtl. bestehender Herstellergarantie)
völlig zu verzichten. Bieten Sie bitte nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.<<

käufer (nachfolgend k) stellt vor ende der auktion eine frage bzgl d. objektivs an v.
v antwortet: >>nein habe keine rechnung mehr das objektiv wurde aber noch nicht benutzt ist wirklich in einem sehr guten Zustand<<

k ersteigert das objektiv für 110 eur und bekommt es 8 tage später geliefert. direkt nach dem auspacken kontrolliert k den zustand d. objektivs und der linsen. dabei stellt k fest, dass sich auf dem linsensytem ein objektivpilz (ca. 80%) angesiedelt hat. k lässt sich diese vermutung von einem fotofachgeschäft schriftlich bestätigen. der fachhändler schätzt die reinigungskosten einer canon-fachwerkstatt auf mind. 100 eur.

k schreibt v direkt an und schildert ihm, dass er ein einwandfreies objektiv ersteigert hat. das gelieferte aber obigen mangel vorweist. k fordert rücknahme der ware. v antwortet, er habe nach bestem wissen und gewissen beschrieben und beruft sich auf den privatverkauf unter ausschluss von gewähr und rücknahme.

was kann k jetzt unternehmen? da v die rücknahme verweigert, kann er trotzdem die ware zurückschicken? kann oder muss k irgendwelche fristen setzen?

bedanke mich schon einmal für eure hilfe.

Geändert von jazzdogs (19.01.2009 um 14:39 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 15:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: ebay-privatkauf: objektiv mit mangel

Ein privater Verkäufer kann zwar die Garantie ausschließen, aber nicht die Sachmängelhaftung. Ein weit verbreiteter Irrglaube.

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

Der Käufer muss also für das problem geradestehen.

Zitat:
was kann k jetzt unternehmen?
Nachbesserung verlangen. Verweigert der Verkäufer diese, kann er Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Zitat:
kann er trotzdem die ware zurückschicken?
Kann er. Allerdings muss er dabei mit den Versandkosten in Vorleistung gehen. Auch sollte er einen Nachweis des Versands haben (mindestens Paket). Die Kosten kann er später vom Verkäufer zurückfordern. Ein unfreies Paket muss der Verkäufer nicht annehmen (unnötige Kosten)
Zitat:
kann oder muss k irgendwelche fristen setzen?
Angemessenen Fristen, wie lange das ist komt auf den Einzelfall an.

Und da ich nicht nur dem Käufer recht geben will:
Da dies ein beliebtes Vorgehen von Käufern ist, alte Ware loszuwerden: Ich hoffe, der Verkäufer hat sich die Seriennummer notiert
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 15:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Münster
Beiträge: 13
Standard AW: ebay-privatkauf: objektiv mit mangel

erst einmal vielen dank für die schnelle antwort!

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Und da ich nicht nur dem Käufer recht geben will:
Da dies ein beliebtes Vorgehen von Käufern ist, alte Ware loszuwerden: Ich hoffe, der Verkäufer hat sich die Seriennummer notiert
diese anmerkung habe ich nicht ganz verstanden.

der verkäufer hat ja schon grundsätzlich jede rücknahme verweigert. setzt der käufer jetzt zunächst noch einmal eine frist auf nachbesserung? reicht das per mail oder muss das per einschreiben erfolgen?

ist es denn sinnvoll das versicherte paket mit dem objektiv ohne einverständnis zurückzuschicken. könnte der verkäufer die annahme auch verweigern?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 15:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: ebay-privatkauf: objektiv mit mangel

Zitat:
diese anmerkung habe ich nicht ganz verstanden.
Das war nur ein kleiner Seitenhieb und eigentlich nicht Bestandteil der Antwort auf die Frage
Bei einigen Plattformen soll es vorkommen, dass Käufer defekte Teile zu Hause haben udn sich dann ein gleiches kaufen - anschließend wegen Sachmangel bei dem gekauften Teil (was natürlich das ist, was der Käufer vorher schon hatte) reklamiert ... Also das ganze mal aus einer möglichen Sicht des Verkäufers

Zitat:
der verkäufer hat ja schon grundsätzlich jede rücknahme verweigert. setzt der käufer jetzt zunächst noch einmal eine frist auf nachbesserung? reicht das per mail oder muss das per einschreiben erfolgen?
Meiner Meinung nach wäre das sinnvoll, da der Verkäufer ja offensichtlich wenig Ahnung von der Rechtslage hat - und offensichtlich der Meinung, er muss nichts tun. Wenn man seine Rechte klar macht, könnte auch beim Verkäufer ein Denkprozess beginnen, der eventuell andere Ergebnisse hat
Und das sollt eman auf jeden Fall nachweislich machen - der ugang muss bewiesen werden. Was bei Emails erfahrungsgemäß nicht möglich ist, wenn der Empfänger behauptet, er habe nichts bekommen.
Zitat:
ist es denn sinnvoll das versicherte paket mit dem objektiv ohne einverständnis zurückzuschicken. könnte der verkäufer die annahme auch verweigern?
Selbstverständlich kann der Empfänger die Annahme verweigern, das würde dann die Kosten erhöhen, die er später zu erstatten hat.
Übrigens hat das weniger was mit "versichert" zu tun, sondern mehr mit der Nachweisbarkeit, deshalb Paket.
Ich persönlich würde dem Verkäufer jedoch erstmal die Möglichkeit geben, seinen Standpunkt zu überdenken, bevor ich die Ware zurücksende
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 16:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Münster
Beiträge: 13
Standard AW: ebay-privatkauf: objektiv mit mangel

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Das war nur ein kleiner Seitenhieb und eigentlich nicht Bestandteil der Antwort auf die Frage
Bei einigen Plattformen soll es vorkommen, dass Käufer defekte Teile zu Hause haben udn sich dann ein gleiches kaufen - anschließend wegen Sachmangel bei dem gekauften Teil (was natürlich das ist, was der Käufer vorher schon hatte) reklamiert ... Also das ganze mal aus einer möglichen Sicht des Verkäufers
der gedanke ist nicht soo falsch, da der verkäufer in seiner letzten mail behauptet >>vielleicht ist das objektiv mit dem mangel ja gar nicht mein objektiv<<

der käufer hat den v schon auf die sachmängelhaftung bei privatverkäufen hingewiesen und damit die rechtslage auch angedeutet. diese müsste ihm eigentlich klar sein.

der k setzt dem v nun also eine angemessene frist (wären 10 tage ok?) zur nachbesserung. wenn er dies per mail macht und eine antwort bekommt wäre es doch die empfangsbestätigungbestätigung? einschreiben/rückschein ist natürlich sicherer. k geht jedoch immer mehr in vorleistung. die bescheinigung des fachgeschäfts war auch nciht kostenlos
soll k die bescheinigung dem v ebenfalls faxen bzw dem einschreiben beilegen?
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