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  #1 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 13:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 2
Standard Bilder von Personen in geschützten Web-Bereichen


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Auf einer Betriebsfeier werden i.d.R. auch zahlreiche Fotos geschossen und im Anschluß den Mitarbeitern intern zur Verfügung gestellt.

Darf ein Mitarbeiter nun eine Sammlung von Bildern, auf denen zahlreiche Kollegen zu sehen sind und die einen Eindruck der Party vermitteln, in den geschützten Bereich einer Web-Community-Seite stellen, wenn der Zugang zu diesem geschützten Bereich nur Usern möglich ist, die hierfür von dem Mitarbeiter extra freigeschaltet wurden?

Handelt es sich hierbei um eine "Veröffentlichung" von Bildern, die der Zustimmung der abgebildeten Personen bedürfte?

VG und besten Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 18:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Bilder von Personen in geschützten Web-Bereichen

Ja es handelt sich um eine Veröffentlichung, da das von dem Passwortschutz unabhängig ist. Es gibt einen Unterschied zwischen "veröffentlicht" und "zugänglich". "Zugänglich" ist dabei eine Untermenge von "veröffentlicht"
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 09:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Bilder von Personen in geschützten Web-Bereichen

Danke für die Auskunft! :-)

VG
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