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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Darf ein Mitarbeiter nun eine Sammlung von Bildern, auf denen zahlreiche Kollegen zu sehen sind und die einen Eindruck der Party vermitteln, in den geschützten Bereich einer Web-Community-Seite stellen, wenn der Zugang zu diesem geschützten Bereich nur Usern möglich ist, die hierfür von dem Mitarbeiter extra freigeschaltet wurden? Handelt es sich hierbei um eine "Veröffentlichung" von Bildern, die der Zustimmung der abgebildeten Personen bedürfte? VG und besten Dank! |
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| Ja es handelt sich um eine Veröffentlichung, da das von dem Passwortschutz unabhängig ist. Es gibt einen Unterschied zwischen "veröffentlicht" und "zugänglich". "Zugänglich" ist dabei eine Untermenge von "veröffentlicht"
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: datenschutz, recht am bild |
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