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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige wenn eine Coverband eine Myspace-Site einrichten möchte um um Publikum oder Veranstalter zu werben und darauf selbstgespielt Livemittschnitte, bzw ein selbst erstelltes Video-Medley aus selbstgespielten Liveschnipseln einstellen möchte, ist das GEMAtechnisch ein Problem, und wenn ja, macht die GEMA die Betreiber von Myspace oder die Verfasser der Site verantwortlich bzw zahlungspflichtig? Danke |
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| Wenn die Coverband das Recht hat, die Songs zu veröffentlichen (bei Coverversionen muss man meines Wissens die Berechtigung des Urhebers oder des Verteters haben), sollte das kein Problem sein. Was die GEMA in dieser Frage zu suchen hat ist mir völlig unklar. Wenn die Band was mit der GEMA zu tun, sollten die das eigentlich selbst wissen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Bei Liveauftritten der Coverband zahlt der Veranstalter eine Pauschale an die GEMA. Die Frage ist nur, ob eine Aufnahme eines solchen Auftritts in Auszügen bei Myspace problemlos eingestellt werden kann. |
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| Wenn der Urheber (die Band) damit einverstanden ist oder, falls sie bei der GEMA registriert ist, eben die GEMA, dann ist es okay. Wenn nicht, ist es ein Verstoß gegen Urheberrecht. Darüber muss sich der informieren, der das veröffentlicht. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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