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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Eine Zeitung verfasst einen Text über ein Thema und danach folgen Texte, die laut Zeitung von "Experten" kommen. Es wird weder gesagt, woher die Texte kommen, noch ein Name des Verfassers angegeben. Die Texte sind teilweise gekürzt, da sie in einer Grafik eingebunden sind, aber es gibt auch vollständige Sätze, die exakt den Sätzen eines Blogeintrages gleichen. Nun ist die Frage: Wie verhält man sich als Verfasser des Blogeintrages am besten? Wäre dort eine Quellenangabe in der Zeitung, kann man ja sagen, das es okay ist, da man kostenlos Werbung erhält. Es ist nur keinerlei Quelle angegeben. Sollte man auf ein Honror hoffen? Wie viele wäre es dann bei wie viel Text? |
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| Ein Urheber kann verlangen, dass die Quelle genannt wird, es ist aber keine Pflicht. Zwei Fragen sind hier jedoch zu klären, bevor man überhaupt etwas dazu sagen muss: Besteht überhaupt Urheberrechtsschutz (Schöpfungshöhe?) und wenn ja, ist das Zitat durch das Urheberrecht gedeckt?
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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