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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige folgende Situation "verursachte" dieses Thema: eine private Seite ohne jedliche Verkäufe oder entgeltliche Dienstleistungen hat ein Forum. In dem Forum ist nichts los. Um durch Vernetzung mit anderen Seiten ein bisschen Betrieb zu schaffen, soll eine Linkliste mit Bannern unter das Forum, im sogenannten Footer- Bereich gesetzt werden. Ich habe gelesen, dass eine Seite bereits durch das Schalten von Bannern und Links wie Google- Adds als gewerblich angesehen werden kann. Stimmt dies so? In der geschilderten Situtation ist faktisch keine Handelstätigkeit vorhanden, lediglich eine Vernetzung von Seiten durch Banner- Links und Back- Links. Kann dies doch als eine gewerbliche Tätigkeit, weil andere Seiten Online- Dienste oder andere Produkte anbieten, gesehen werden? Freue mich auch Eure Antworten! Gruß Honkfonz |
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| Das kommt immer darauf an. Zum Beispiel wurde im Urteil studi.de (bei dem es im Grundsatz allerdings um etwas anderes ging) allein wegen dem Schalten von Werbung nicht auf gewerbliche Tätigkeit geschlossen. Andererdseits ist jede auf Gewinn gerichtete dauerhafte Tätigkeit als Gewerbe anzusehen. Ich glaube, dass muss man im Einzelfall sehen. Im Zweifel sollte man sich mit Angabe der Höhe der zu erwartenden Einnahmen an die für die Gewerbe zuständigen Ämter oder das Finanzamt wenden und die entscheiden lassen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Gerade solche Urteile wie eben bei studi.de geben mir ja Anlass zu fragen. Problem ist, dass die Seite selbst nichts verkauft und kauft, aber eben in Vernetzungsabsicht - um mehr Zugriffe zu generieren - anderen Seiten die unentgeltliche Möglichkeit zur Werbung bietet. Gegen Rückverlinkung, sonst nichts. :cry: Was muss man wo klarstellen, um glaubwürdig zu darzustellen, es geht einem um Bekanntheit, und nicht um Kommerz? Gruß honkfonz |
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| Zitat:
Und wie man das macht, bleibt jedem selbst überlassen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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