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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Vk verkauft einen Pc bei ebay an den K. In der Artikelbeschreibung wird erst das Geraet beschrieben, danach folgt eine kurze Beschreibung des Mangels welches das Geraet aufweist, diese aber die funktion nur leicht einschraenkt und zu guter letzt folgt kleiner geschrieben in organgener Schrift das Wort Hinweis und in den darunter folgendes Zeilen erklaert der Vk, dass er Privatverkaeufer sei und Ruecknahme und und Umtausch ausschliesse, desweiteren erklaert der Vk dass es sich bei diesem Verkauf um defekte Bastlerware handelt und dass der Kaeufer mit Abgabe eines Gebotes mit o.g. Bedingungen einverstanden ist. Nachdem der Kaufvertrag zustandegekommen ist und K und Vk ihre Pflichten aus diesem erfuellt haben faellt dem K nach Erhalt des Pcs auf, dass dieser keinen Mucks macht, obwohl er beim Vk vor dem Verpacken nocheinmal auf Funktion getestet wurde in Anwesenheit eines Zeugen. Danach wurde der Pc verpackt und versandt (auch mit Zeugen) Nun meldet sich der K beim Vk und erklaert dass der Pc keinen Mucks macht, in der selben Mail erklaert der K weiterhin, dass er die Grafikkarte des ersteigerten Pcs ausgebaut habe und diese getestet habe und diese funktioniert. Der K tippt dass das Mainboard defekt sei und schreibt dem Vk in der gleichen Mail, dass er noch weitere "Tests" durchfuehren werde. Falls die "Tests" des K nichts ergeben moechte dieser vom Kaufvertrag zuruecktreten. Wie sieht die Sachlage in diesem Fall aus? Kann der K einen Anspruch gegen den Vk auf Ruecknahme, Erstattung des Verkaufspreises oder Nachbesserung haben? Er "testet" ja an dem Pc herum, was er wohl nich sollte. Hat der Vk noch Pflichten gegenueber dem K (Privatverkauf) Waere nett wenn mir jemand was zu so einem Fall sagen koennte. Ich bitte um |
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| Mir ist auch so was passiert. Es wurde ein Fehler falsch beschrieben. Z.b. Display zeigt kein Bild an. Das wäre kein Problem für mich deswege habe ich das gekauft. Aber der Tatsächlicher Fehler war, das die Videoübertragung nicht funktioniert hat. Somit ist es ein anderer Defekt. In meinen fall konnte man diesen Satz in die Tonne hauen! (Bastlerware, weil der Defekt beschrieben war). Ich würde empfehlen, das die Ware ausdrücklich als Defekt verkauft wird ohne Mängel beschreibung, somit ersparrt sich man viel ärger und der Preis geht dem entsprechend runter |
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| wenn nun die ware aber als defekte bastlerware im Hinweis angepriesen wurden? hat jemand noch eine idee zum obenbeschriebenen fall? |
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| Was ist "defekte Bastlerware"? Entweder das Teil ist defekt oder nicht. In dem genannten Fall würde ich den Satz als "nicht gültig" erachten, da offensichtlich genannt wurde, was defekt ist. Wenn schon Mängel beschrieben werden, muss man alle beschreiben. Und die, die man vergisst, kann der Käufer als Sachmangel geltend machen. Allerdings würde ich dem Käufer eigene Tests strikt untersagen, da hier sehr schnell Teile ausgetauscht werden könnten ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wenn jemand defekte Bastlerware anbietet, muß man damit rechnen das die Ware nur noch als Ersatzteil- oder zum ausschlachten dient. Der fromme Wunsch das es etwa doch noch funktioniert ist spätestens bei mehrfachen solcher deklarierter Waren den Bach runter gegangen. Wer öfter online kauft wird zwangsläufig lernen auch zwischen den Zeilen zu lesen. Nur Anfänger im Onlinegeschäft fallen auf solche Angebote rein. Rechtlich ist nicht dagegen anzukommen. Denn wer Beschreibungen lesen kann ist echt im Vorteil. Also, Beschreibung immer GENAU durchlesen um Entäuschungen zu ersparen. |
| Tags: bastlerware, defekte ware, ebay, pflichten |
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