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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 11:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 1
Standard Briefannahmeverweigerung


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Was kann man tun, wenn ein ausreichend frankierter Brief, der unter Einhaltung aller Maßangaben und als Kompaktbrief (0,90 €) verschickt und mit der richtigen Adresse versehen wird, mit dem Vermerk "Annahme verweigert" in einem A4 Umschlag und unter Zuzahlung von € 1,06 zurückkommt? Liegt die Schuld dann am Empfänger, der die Annahme verweigert hat oder an der Post, die fälschlicherweise den Brief als unzureichend frankiert eingestuft hat? Macht es Sinn, bei der Post eine Beschwerde einzureichen?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 12:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Briefannahmeverweigerung

Bei Annahme verweigert kann die Post Entgelt fordern (steht in den Bedingungen), da die Post nicht dafür verantwortlich ist,d ass der Empfänger die Annahme verweigert.
Die Kosten kann man sich vom Empfänger zurückholen, wenn sie nicht berechtigt sind ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 25.01.2009, 21:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Briefannahmeverweigerung

>> Macht es Sinn, bei der Post Beschwerde einzulegen?

Nunja, wirtschaftlich gesehen sicherlich nicht..
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