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  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 16:57
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Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 2
Standard Abmahung angeblich Hörbuch geladen


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Guten Tag,

Mal angenommen, jemand würde in einer WG leben und der Internetanschluss liefe über die Mitbewohnerin, ein weiterer Mitbewohner würde diesen auch nutzen.
Weiter angenommen, dass sowohl Lan als auch W-Lan, verschlüsselt, aber die Erlaubnis, dass neue Netzwerke zugelassen werden können, ist möglich.

Noch weiter angenommen, plötzlich bekommt die Anschlussinhaberin Post von einer Anwaltskanzelei, die bekannt dafür ist Massenabmahnungen zu schreiben und fordert 250.- Schadensersatz für ein Hörbuch und knapp 500.- Anwaltsgebühren. Die Unterlassungserklärung soll binnen einer Woche unterschrieben bei denen eingehen.

Jetzt nehmen wir mal an, dieser jemand, der in einer WG lebt hat dieses Hörbuch definitiv nicht unerlaubt an sich genommen, ...hat aber einige Fragen:

Darf der Provider , angenommen er würde mit einer Zahl anfangen ein Zeichen dazwischen nehmen und mit einer Zahl enden, die Daten überhaupt freigeben?In dem Schreiben wäre Uhrzeit und eine dynamische IP angeführt.

Da alle 3 Nutzer den gleichen Router verwenden würden ... besteht beim Provider überhaupt die Möglichkeit auszumachen von welchem PC im Netzerk die angebliche Aneignung geschehen ist? Welche Daten werden überhaupt dort gespeichert und im Zweifelsfall zur Verfügung gestellt?

Mal angenommen es wäre ein Angriff von Aussen... Netzwerkschlüssel geknackt ... was auch immer ... ist der, der in einer WG lebt verpflichtet zu beweisen, dass das möglich wäre?

Weiter angenommen es würden sich empfindliche Daten auf dem PC des WG-Lebers befinden, die nicht mehr nachzuvollziehen wären. Musik von Freunden ... müsste er befürchten, dass eine Hausdurchsuchung stattfindet und geschaut wird, ob andere Daten vorhanden sind, die nichts mit dem Hörbuch zu tun haben?

Und nehmen wir mal an, die Anschlussbesitzerin hätte diesen Fall an die Kripo weitergeleitet,... was wären die nächsten Schritte?

Nehmen wir mal an, dass der WG-Mensch Daten, Bilder und Co auf dem PC hat und findet, dass das die ultimative Privatsphäre ist, ... darf die Kripo beispielsweise den Rechner einkassieren und darauf herumsuchen?

Der WG Mensch würde sich denken "Ok ... kann nur ein Angriff von Aussen sein, oder die Mitbewohner verschweigen etwas", denkt aber weiterhin "Ok ... mitgefangen, mitgehangen" und würde sich bereit erklären 1/3 der Rechnung zu zahlen , auch wenn er kein Vergehen für sich sieht. ... sind die Anwaltsgebühren bei einer Massenklage dann überhaupt rechtens?

Viele Fragen... in der Hoffnung auf Antworten... LG
Onlinenaiv
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 20:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Abmahung angeblich Hörbuch geladen


Erstmal hätte die Suche einige Antworten schon gebracht
http://www.e-recht24.de/forum/3483-h...enem-netz.html (Haftbarkeit bei offenem Netz)
http://www.e-recht24.de/forum/600-ge...s-haftung.html (Geteilter DSL-Anschluss: Haftung des Inhabers bei NAT?)

Aber trotzdem nochmal ein paar kurze Antworten
Zitat:
Noch weiter angenommen, plötzlich bekommt die Anschlussinhaberin Post von einer Anwaltskanzelei, die bekannt dafür ist Massenabmahnungen zu schreiben und fordert 250.- Schadensersatz für ein Hörbuch und knapp 500.- Anwaltsgebühren. Die Unterlassungserklärung soll binnen einer Woche unterschrieben bei denen eingehen.
Dann wird das wohl jemand dummerweise gezogen/bereitgestellt haben. Und die werden das selbstverständlich dokumentiert haben.
Zitat:
Darf der Provider , angenommen er würde mit einer Zahl anfangen ein Zeichen dazwischen nehmen und mit einer Zahl enden, die Daten überhaupt freigeben?In dem Schreiben wäre Uhrzeit und eine dynamische IP angeführt.
Ja darf er. Bei Straftaten ist er sogar dazu verpflichtet, inzwischen kann das auch schon bei Zivilverfahren möglich sein. Hier würde ich mal annehmen, dass die Daten im Zuge einer Anzeige und des damit verbundenen Ermittlungsverfahrten ermittelt und weitergegeben wurden. Das ist in der "Branche" bisher so üblich gewesen.
Zitat:
Da alle 3 Nutzer den gleichen Router verwenden würden ... besteht beim Provider überhaupt die Möglichkeit auszumachen von welchem PC im Netzerk die angebliche Aneignung geschehen ist? Welche Daten werden überhaupt dort gespeichert und im Zweifelsfall zur Verfügung gestellt?
Die des Anschlussinhabers. Und ja, das kann ermittelt werden, da die Netzbetreiber (inzwischen) verpflichtet sind, die Daten zu speichern und herauszugeben.
Zitat:
Mal angenommen es wäre ein Angriff von Aussen... Netzwerkschlüssel geknackt ... was auch immer ... ist der, der in einer WG lebt verpflichtet zu beweisen, dass das möglich wäre?
Völlig egal, da das sein Problem ist. Es ist keine Entschuldigung oder Rechtfertigung. Für die Sicherheit seines Netzes ist jeder selbst verantwortlich.
Zitat:
Weiter angenommen es würden sich empfindliche Daten auf dem PC des WG-Lebers befinden, die nicht mehr nachzuvollziehen wären. Musik von Freunden ... müsste er befürchten, dass eine Hausdurchsuchung stattfindet und geschaut wird, ob andere Daten vorhanden sind, die nichts mit dem Hörbuch zu tun haben?
Ja, aber Urheberrechtsstraftaten werdne nur auf Antrag verfolgt. In solchen Fällen würde vielleicht nichts passieren (bei Bauplänen von Bomben schon). Allerdings würde das Vorhandensein "illegaler" Dateien nicht unbedingt für den Betreffenden sprechen, wenn es darum geht, ob er das Hörbuch gezogen/bereitgestellt hat oder nicht. Ein "sowas mach ich nicht" zieht dan nicht mehr.
Zitat:
Und nehmen wir mal an, die Anschlussbesitzerin hätte diesen Fall an die Kripo weitergeleitet,... was wären die nächsten Schritte?
Was sollte das bringen? Wegen einem möglichen "Hacken" des Netzes? Das bringt definitv nichts. Denn das könnte nicht nachgewiesen werden. Ein verzwiefelter Versuch, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, der nicht das Geringste bringt, außer die Ermittlungsbehörden von ihrer eigentlichen Arbeit abzuhalten.
Zitat:
Der WG Mensch würde sich denken "Ok ... kann nur ein Angriff von Aussen sein, oder die Mitbewohner verschweigen etwas", denkt aber weiterhin "Ok ... mitgefangen, mitgehangen" und würde sich bereit erklären 1/3 der Rechnung zu zahlen , auch wenn er kein Vergehen für sich sieht. ... sind die Anwaltsgebühren bei einer Massenklage dann überhaupt rechtens?
Erstmal gibt es keine "Massenklage" - allerdings kann man prüfen lassen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Bei derartigen Abmahnungen kann es schon mal sein, das es nicht so ist.
Sobald man aber "bereit ist, einen Teil zu zahlen" erkennt man die Rechtmäßigkeit der Abmahnung an und muss damit leben, dass dem nicht zugestimmt wird.

Kurz: Zu einem Anwalt gehen und Abmahnung prüfen lassen ist der einzig vernünftige Weg.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2009, 21:31
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Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Abmahung angeblich Hörbuch geladen


Hi aaky,

vielen Dank erstmal für Deine ausführlichen Antworten. Das hilft mir schon deutlich weiter.
Ebenso die aufgeführten Links, ... ich hab wohl einfach die falschen Suchbegriffe eingegeben. ..
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